Am Donnerstag, 5. Dezember 2024, steht im Bundestag eine wichtige erste Beratung zweier Gesetzentwürfe der Bundesregierung auf der Tagesordnung, die den Verkehrssektor modernisieren und digitalisieren sollen.
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz: Digitalisierung der Weiterbildung
Hintergrund und Ziele
Der erste Gesetzentwurf (20/12658) zielt darauf ab, das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz zukunftsfähig zu gestalten. Kernpunkt ist die rechtliche Verankerung von E-Learning-Formaten in der beruflichen Weiterbildung von Kraftfahrern.
Wesentliche Änderungen
- Schaffung rechtlicher Grundlagen für die Speicherung von E-Learning-Daten
- Erweiterung des Berufskraftfahrerqualifikationsregisters
- Anpassung der Regelungen zur Anerkennung von Ausbildungsstätten
- Datenschutzrechtliche Konkretisierungen bei Datenübermittlung
Praktische Bedeutung
Die Novelle ermöglicht es den Behörden, den vorgeschriebenen Stundenumfang für digitale Weiterbildung nach EU-Richtlinie 2022/2561 zu überprüfen.
Güterkraftverkehrsgesetz: Umsetzung europäischer Mobilitätsvorgaben
Europäische Harmonisierung
Der zweite Gesetzentwurf (20/12776) setzt das EU-Mobilitätspaket I in nationales Recht um und strebt eine Vereinheitlichung der Verkehrsvorschriften an.
Kernaspekte der Novelle
- Abschaffung der nationalen Erlaubnis im Güterkraftverkehr
- Redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen
- Verbesserung der Kontrollmöglichkeiten
- Bürokratieabbau im Transportgewerbe
Weiteres Verfahren
Nach der etwa 30-minütigen Aussprache im Plenum werden beide Gesetzentwürfe federführend an den Verkehrsausschuss überwiesen. Dort werden sie detailliert beraten und gegebenenfalls modifiziert.
Bedeutung für den Verkehrssektor
Die Gesetzentwürfe markieren wichtige Schritte zur:
- Digitalisierung der Berufskraftfahrer-Weiterbildung
- Harmonisierung mit europäischen Verkehrsvorschriften
- Modernisierung des Transportgewerbes
- Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
Die Bundesregierung unterstreicht damit ihre Absicht, den Verkehrssektor zukunftsorientiert und effizient zu gestalten.