Bochum/Wolfsburg. Die Software-Manipulationen im VW-Abgas-Skandal rechtfertigen nach Auffassung des Landgerichts Bochum keine Pflicht des Herstellers oder Händlers zur Rücknahme der verkauften Autos. Zwar liege wohl eindeutig ein Mangel vor, sagte Richter Ingo Streek am Mittwoch zum Start eines Zivilprozesses. Dieser Mangel sei aber nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. Nur bei erheblichen Mängeln sei eine Rückabwicklung des Kaufs vorgeschrieben.
Das Bochumer Verfahren ist der bundesweit wohl erste Prozess, in dem ein privater VW-Fahrer wegen der Abgas-Affäre vor Gericht Ansprüche geltend macht. Ein Stammkunde eines Autohauses aus der Ruhrgebietsstadt hatte auf Rücknahme seines knapp ein Jahr alten und rund 38.000 Euro teuren VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben. Im konkreten Fall gab es noch keine Entscheidung.
Der Anwalt des VW-Autohauses bot vor Gericht „aus freien Stücken” eine Rücknahme des Wagens zu einem „marktüblichen Preis” an - im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Darüber sollte in den nächsten Tagen zwischen den Parteien verhandelt werden. Für den Fall, dass es dabei keine gütliche Einigung gibt, setzte das Landgericht einen Verkündungstermin für die Entscheidung in 14 Tagen an. (dpa)