Münster. Ein für Freitag geplanter Transport von Rindern nach Marokko hat dafür die richterliche Erlaubnis erhalten. Das Oberlandesgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen fällte am Donnerstagabend eine entsprechende Entscheidung und kippte damit einen Eilbeschluss aus der Vorinstanz. Der Rhein-Sieg-Kreis hatte am 8. Dezember einer Spedition die Tour untersagt, weil die Tiere in Marokko voraussichtlich nicht tierschutzgerecht behandelt würden. Das Verwaltungsgericht Köln hatte diese Sicht geteilt. Nicht so die Richter am OVG. Die Untersagung sei wohl rechtswidrig. Der Beschluss ist nicht anfechtbar (Az.: 20 B 1958/20).
Mögliche Verstöße gegen das Tierrecht in Marokko seien der Spedition nicht zuzurechnen. Der Rhein-Sieg-Kreis stütze sich lediglich auf allgemeine Erkenntnisse zum Umgang mit Rindern in dem nordafrikanischen Land. Deren Verlässlichkeit sei aber bislang nicht durch staatliche Stellen abgesichert, so die Auffassung des OVG.
Das Land Nordrhein-Westfalen könne auf Basis von solchen Erkenntnissen aus Marokko ein generelles Transportverbot in das Land erlassen. Der Kreis als örtliche Tierschutzbehörde sei für einen solchen Erlass aber nicht zuständig. Der Kreis, so das OVG, dürfte Verstöße gegen den Tierschutz nicht als wahrscheinlich unterstellen und den Spedition den Nachweis aufbürden, dass die Regeln eingehalten würden. Das sei Aufgabe der Behörde. (dpa/ja)