München. Bayerische Transportunternehmen müssen künftig versichern, dass sie Nutztiere nicht über ein EU-Land in einen Drittstaat weiterbringen. „Nur dann ist die Abfertigung von Transporten ins EU-Ausland zulässig“, teilte das Umweltministerium am Montag in München mit. Ziel dieser neuen Vorschrift sei es, lange Tiertransporte in das EU-Ausland zu unterbinden beziehungsweise in Drittstaaten, bei denen die europäischen Tierschutzstandards nicht durchgehend bis zum Ziel eingehalten werden können.
Weil Tiere manchmal auf qualvolle Weise transportiert werden, führt das Haus von Minister Thorsten Glauber (Freie Wähler) eine Liste mit 18 Ländern außerhalb der EU, bei denen erhebliche Zweifel am Einhalten von Tierschutzstandards bestehen. In diese Länder sollen keine Tiertransporte mehr abgewickelt werden, darunter sind Ägypten, Kasachstan, Libyen, Marokko, Syrien und die Türkei.
„Zukünftig sind Transporte innerhalb Deutschlands und der EU noch genauer zu prüfen“, sagte der Minister. Sie dürfen nur noch unter engen Voraussetzungen abgefertigt werden.“ (dpa/ja)