Münster/Köln. Die Umweltzone in den Kölner Stadtteilen Deutz, Mülheim und Innenstadt ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 8 A 2751/09). Der Kläger, ein Kölner Rechtsanwalt, hatte argumentiert, die Umweltzone sei „kein geeignetes Mittel zur Luftverbesserung (...) und eine unverhältnismäßige Belastung allein der Autofahrer". Er musste bereits in erster Instanz eine Niederlage einstecken - das OVG lehnte jetzt auch die Berufung ab. Der Luftreinhalteplan sei rechtlich nicht zu beanstanden, begründete das Gericht seine Einschätzung.
Dass die Pläne zur Schadstoff-Verminderung vor allem den Straßenverkehr beträfen, liege daran, dass in anderen Bereichen wie der Schifffahrt nicht so schnell mit Erfolgen gerechnet werden könne. Die Kölner Umweltzone war zu Beginn des Jahres 2008 eingerichtet worden. In der Kölner Umweltzone dürfen nur Autos mit roter, gelber oder grüner Plakette fahren, die bestimmte Abgaswerte einhalten. (dpa)