Regensburg/München. Ein Fahrverbot für Lastwagen wegen des Maut- Ausweichverkehr auf der Bundesstraße B8 im Raum Regensburg ist teilweise rechtens. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München. Der VGH hatte über das LKW-Fahrverbot auf zwei Strecken der B8 vor und hinter Regensburg zu urteilen. Das Gericht habe entschieden, dass auf der Strecke westlich das Verbot angemessen ist, auf der östlichen Teilstrecke aber nicht, teilte der VGH am Montag mit. Mehr als ein Dutzend Speditionen hatte gegen das vom Regensburger Landratsamt im Frühjahr 2007 beschlossene Lastwagenverbot geklagt. Die Kreisbehörde wollte durch die Sperrung der Bundesstraße für Laster über zwölf Tonnen verhindern, dass Fernfahrer von der nahen Autobahn 3 (Nürnberg-Passau) abfahren, um Mautgebühren zu sparen. Anwohner klagen darüber, dass seit Einführung der Maut der Schwerlastverkehr auf der Bundesstraße deutlich zugenommen habe. In einem vorläufigen Verfahren hatte der VGH im Dezember 2008 die LKW-Sperre auf beiden Abschnitten für unzulässig erklärt. Nach der Entscheidung im Hauptverfahren darf die Straße von Regensburg aus in Richtung Nürnberg nun wieder etwa zehn Kilometer lang für Laster gesperrt werden. Das etwas längere Stück von Regensburg Richtung Straubing bleibt dagegen für die Lastwagen geöffnet. Auch in Mittelfranken gibt es einen Streit zwischen Behörden und Transportunternehmen um ein Lastwagenverbot auf der Bundesstraße 25. Die Sperrung im Raum Dinkelsbühl ist allerdings zunächst bis März 2010 befristet. Sie beschäftigt ebenfalls seit Jahren die Gerichte. (dpa)
Gericht erlaubt LKW-Fahrverbot auf B8
Ein Fahrverbot für Lastwagen wegen des Maut-Ausweichverkehr auf der Bundesstraße B8 im Raum Regensburg ist teilweise rechtens