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Gericht: Blitzer am Bielefelder Berg bleibt

30.01.2019 12:42 Uhr
Blitzer am Bielefelder Berg
Die Blitzeranlage am Bielefelder Berg darf scharf geschaltet bleiben
© Foto: Friso Gentsch/dpa/picture-alliance

Laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ist die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Stundenkilometer auf der Autobahn 2 bei Bielefeld rechtens.

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Münster/Bielefeld. Im Rechtsstreit um eine der einträglichsten Blitzanlagen in Deutschland hat das Oberverwaltungsgericht Münster einen Schlussstrich gezogen. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 Stundenkilometer auf der Autobahn 2 bei Bielefeld ist rechtens, wie das OVG am Dienstag mitteilte. Wegen der hohen Verkehrsbelastung, einer engen Linkskurve und einem Gefälle der Fahrbahn in Richtung Hannover sei die Anordnung der Bezirksregierung Detmold nachvollziehbar. Das Risiko, dort am Bielefelder Berg zu Schaden zu kommen, sei deutlich erhöht. 

Das Verwaltungsgericht Minden hatte die Klage gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung in der ersten Instanz verworfen und keine Berufung zugelassen. Diese Entscheidung hatte der Kläger am OVG angefochten - und ist damit nun erneut gescheitert.

Somit darf zur Überwachung der Geschwindigkeit auch die Blitzanlage weiter scharf geschaltet bleiben. Im Jahr 2017 erwischte der Blitzer in Ostwestfalen pro Tag rund 330 Fahrer, die auf der dreispurigen Bahn zu schnell unterwegs waren. Im Schnitt kostete das die Raser rund 51,50 Euro. Nach Angaben der Stadt Bielefeld hat der Blitzer seit Inbetriebnahme 2008 mehr als 67 Millionen Euro eingebracht. Der Beschluss ist unanfechtbar (Az.: 8 A 10/17). (dpa)

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