Verkehrsrecht: Die Haftungsfrage
Volle Straßen, unübersichtliche Verhältnisse, unerwartete Situationen: Das Risiko eines Unfalls lässt sich nicht immer vermeiden. Aber wer haftet, wenn etwas passiert?
Im Bußgeld- und Strafrecht haften der Fahrer, der Halter und gegebenenfalls der Verlader zugleich. "Es ist kein Entwederoder", erklärt Inka Pichler, Rechtsanwältin und Head of Legal Fleet bei der Kanzlei Voigt in Wiesbaden.
Verantwortlich statt fahrlässig
Beim Lkw-Fahrer basiert die Haftung auf dem eigenen Handeln, also dem Verursachen des Unfalls. Das Unternehmen haftet nur, wenn es bestimmte Handlungen oder Zustände angeordnet oder fahrlässig zugelassen hat. Das "fahrlässige Zulassen" erläutert die Anwältin am Beispiel des Paragrafen 31 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung: Der Halter darf demnach nicht zulassen oder anordnen, dass das Kraftfahrzeug in Betrieb genommen wird - etwa gefahren oder beladen wird -, wenn er weiß oder wissen müsste, dass der Fahrer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet ist.
Das Gleiche gilt im Fall, dass das Fahrzeug, das Gespann, die Ladung oder die…