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Förderung von Abbiegeassistenten in Klein-Lkw startet bald

07.04.2020 14:26 Uhr
Andreas Scheuer, Daimler-Lkw, Edeka, Abbiegeassistent
Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer setzt finanzielle Anreize, damit Unternehmen freiwillig Lkw-Abbiegeassistenten anschaffen
© Foto: BMVI

Unternehmen, die Lastwagen unter 7,5 Tonnen freiwillig mit den Sicherheitsystemen ausstatten wollen, können dafür ab 4. Mai beim Bundesamt für Güterverkehr staatliche Zuschüsse beantragen.

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Köln. Unternehmen können ab dem 4. Mai 2020 um 9 Uhr wieder staatliche Fördermittel für die freiwillige Ausrüstung von leichteren Lastwagen mit Abbiegeassistenzsystemen (AAS) beantragen. Darüber informierte das Bundesamt für Güterverkehr (BAG), das die Antragsunterlagen nach eigenen Angaben schon nächste Woche auf seinem E-Service-Portal veröffentlicht. Interessierte Eigentümer und Halter, Leasingnehmer und Mieter von in Deutschland zugelassenen Lkw unter 7,5 Tonnen können sie dort vorab schon herunterladen und ausfüllen. Anträge können bis zum 15. Oktober 2020 gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs.

Die Zuwendung des BAG müssen Unternehmen nicht zurückzahlen. Der Zuschuss beträgt höchstens 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 1 500 Euro je Einzelmaßnahme. Damit es Geld vom Staat gibt, müssen die technischen Anforderungen des Bundesverkehrsministeriums an Abbiegeassistenzsysteme für die Aus- und Nachrüstung an Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen erfüllt sein. Das ist der Fall, wenn das Kraftfahrtbundesamt eine Allgemeine Betriebserlaubnis dafür erteilt hat. Eine Übersicht der aktuellen Typengenehmigungen am Markt hat das KBA auf seiner Internetseite erstellt.

Lkw ab 7,5 Tonnen laufen über das De-Minimis-Förderprogramm

Die Rahmenbedingungen haben sich im Vergleich zu 2019 in einigen Punkten geändert: 2020 wird die Ausrüstung- und Nachrüstung von mautpflichtigen Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen mit Abbiegeassistenzsystemen über das De-Minimis-Programm in der Maßnahmenkategorie 1.3 bezuschusst. Für nicht mautpflichtige Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen erfolgt die Förderung laut dem BAG weiterhin über das Förderprogramm AAS. Abbiegeassistenzsysteme für nach dem 1. Juli 2019 neu zugelassene Lang-Lkw sind ab dieser Förderperiode nicht mehr förderfähig. (ag)

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KOMMENTARE


Jörg

08.04.2020 - 22:05 Uhr

Auf gut Deutsch die Unternehmen mit Kfz über 7,5to haben Pech denn die Deminimis Förderung. Ist mit und ohne Abbiege Assi gleich Hoch. Da noch von einer Förderung des Abbiege Assistenten zu Sprechen kommt mir wie Hohn vor.


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