Köln/Berlin. Die Umrüstung eines Lkw mit Dieselantrieb hin zu einem Elektroantrieb fördert das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) ab sofort im Rahmen des De-Minimis-Programms. Die dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Behörde informierte jetzt den Deutschen Speditions- und Logistikverband (DSLV) über diese Neuerung in der laufenden Förderperiode 2017.
Die staatliche Förderung der Maßnahme kann demzufolge unter der Nummer 1.8 des Maßnahmenkatalogs der Anlage zu Nummer 2 der Förderrichtlinie (Aufwendungen für überobligatorische Maßnahmen am Fahrzeug zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs) beantragt werden. Das BAG fördere höchstens 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, teilte der DSLV am Freitag mit.
Weitere Förderung für alternative Antriebe geplant
Die Förderung bezieht sich nach Verbandsangaben auf die Anschaffungs- und Einbaukosten des Antriebsaggregats für den Wechsel von dieselgetriebenen mautpflichtigen Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht auf Elektroantrieb. Die Anschaffung von energieeffizienten und/oder CO2-armen schweren Nutzfahrzeugen falle nicht unter diese Förderung und soll in einer eigenen geregelt werden, sobald sich die zuständigen Bundesministerien darüber einig sind.
Der DSLV begrüßte am Freitag die vorliegende Erweiterung des De-Minimis-Förderkatalogs zugunsten des Elektroantriebs als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung. Sie entspreche im Ansatz seiner Forderung an die Politik, „durch einen auskömmlichen Förderrahmen die Unternehmen bei ihrem Engagement zugunsten alternativer Antriebe wirtschaftlich zu unterstützen“, hieß es. (ag)