Das Bundeswirtschaftsministerium will mit der neuen Richtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ Erfolgsaussichten, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) stärken. Seit dem 1. Januar können Unternehmen Anträge auf einen nicht rückzahlbaren Zuschuss stellen, und damit einen Teil der Beratungskosten ersetzt bekommen. Darauf weist das Beratungsunternehmen Ecovis hin.
Im Rahmen der Förderung ist es möglich, sich zu wirtschaftlichen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten zu lassen. Dafür müssen die Unternehmen sich an qualifizierte Berater wenden.
„Unternehmen und Freiberufler, die sich Beratung fördern lassen wollen, sollten mit ihrem persönlichen Berater sprechen, um die Antragsdetails genau zu beleuchten“, rät Ecovis-Unternehmensberater Andreas Steinberger aus Dingolfing.
Regional unterschiedliche Förderung
Anträge auf Zuschüsse sind bis zum 31. Dezember 2026 möglich, dann endet die Förderrichtlinie. Jeder Betrieb oder Freiberufler, der förderberechtigt ist, kann sich mit bis zu fünf Beratungen fördern lassen. Allerdings sind nicht mehr als zwei in sich abgeschlossene Beratungen pro Jahr möglich, so das Beratungsunternehmen.
Es weist zudem darauf hin, dass die Förderhöhe je nach Bundesland verschieden hoch ausfallen kann: In einem großen Teil der neuen Bundesländer liegt die Erstattung bei 80 Prozent, in den alten Bundesländern inklusive der Regionen Leipzig und Berlin bei 50 Prozent. Die maximal förderfähigen Kosten betragen 3500 Euro pro Maßnahme.
Wichtigste Schritte zur staatlichen Hilfe
Was müssen Unternehmen nun tun, wenn Sie Förderung für eine Beratung durch einen qualifizierten Unternehmensberater erhalten möchten?
- Der Antrag ist über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Dies ist nur online über fms.bafa.de möglich. In dem Antrag müssen die Unternehmen zudem eine „Leitstelle“ frei wählen: Das kann zum Beispiel die Leitstelle DIHK Service oder die Leitststelle für Gewerbeförderungsmittel des Bundes sein.
- Die ausgewählte Leitstelle und das BAFA prüfen die formale Förderfähigkeit und die notwendige Beratereigenschaft des ausgewählten Beratungsunternehmens.
- Liegt Unternehmen das Informationsschreiben mit dem Ergebnis und der Frist vor, wann sie den Verwendungsnachweis vorlegen müssen, können sie mit der Beratung beginnen, wie Ecovis weiter erläutert. Es gebe allerdings eine Einschränkung: Betriebe, die ab dem Gründungsdatum noch kein Jahr am Markt tätig sind, müssen ein Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner, beispielsweise bei der IHK, führen.
- Spätestens sechs Monate nachdem die Unternehmen das Informationsschreiben bekommen haben, muss das KMU der ausgewählten Leitstelle den Verwendungsnachweis vorlegen.
Mehr Informationen zur Förderung erhalten Unternehmen hier auf der Webseite des BAFA.