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Expertenrat: Lücken bei Klimaplänen für Verkehrssektor

25.08.2022 12:30 Uhr | Lesezeit: 1 min
CO2-Preis, Klimaschutz
Hat die Bundesregierung die Einhaltung der Klimaschutz-Vorgaben im Verkehrssektor verpasst?
© Foto: Ohde/Bildagentur-online/picture-alliance

Insbesondere bei den Bemühungen, Treibhausgase im Verkehr einzusparen, bleibe weiterhin eine große Lücke, teilte der Expertenrat für Klimafragen in Berlin mit. Die Deutsche Umwelthilfe klagt.

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Die Klimaschutz-Sofortprogramme der Regierung für den Verkehrssektor dürften nach Einschätzung eines unabhängigen Expertengremiums nicht ausreichen. Insbesondere bei den Bemühungen, Treibhausgase im Verkehr einzusparen, bleibe weiterhin eine große Lücke, teilte der Expertenrat für Klimafragen am Donnerstag, 25. August, in Berlin mit.

"Das Sofortprogramm für den Verkehrssektor spart nach Angaben des Verkehrsministeriums nur 14 Megatonnen an Treibhausgas-Emissionen ein, so dass sich rechnerisch immer noch eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen bis 2030 ergibt", erklärte die stellvertretende Vorsitzende des Expertenrats, Brigitte Knopf. Das Haus von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) habe auf das geplante umfassende Klimaschutz-Sofortprogramm der Bundesregierung verwiesen, das der Expertenrat ebenfalls prüfen wird.

Klagen sind bereits eingereicht

Die Deutsche Umwelthilfe hatte am 29. Juli Bundeskanzler Olaf Scholz aufgefordert, das Sofortprogramm für den Verkehrssektor nachzubessern. Jetzt strebt die DUH über das Oberverwaltungsgericht eine Verurteilung der Bundesregierung an, sodass diese ein gesetzeskonformes Klimaschutz-Sofortprogramm vorlegen muss, das vor allem mit sofort wirksamen Maßnahmen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor um die fehlenden 270 Millionen Tonnen CO2 im Zeitraum 2022 bis 2030 senkt.

Das meint der Expertenrat

Der Expertenrat für Klimafragen (ERK) betont, dass das vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagene Sofortprogramm den Anforderungen des Klimaschutzgesetzes an ein Sofortprogramm nicht gerecht wird. So sei mit den vorgeschlagenen Maßnahmen nicht sichergestellt, dass die jährlichen Emissionsbudgets des Klimaschutzgesetzes für den Verkehr in den kommenden Jahren eingehalten werden. Die Bundesregierung müsse daher bei der nun anstehenden Ausarbeitung des Klimaschutzsofortprogramms im Verkehrssektor mit wirksamen zusätzlichen Maßnahmen substantiell nachlegen, um den Verkehrssektor wieder auf Kurs für das 2030-Sektorziel zu bringen.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz will die Ergebnisse des ERK-Prüfberichts in die derzeit laufenden Abstimmungen zum Entwurf des umfassenden Klimaschutzsofortprogramms einbringen. Ziel sei es die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zeitnah abzuschließen und bis Ende September zu einer politischen Einigung über die Maßnahmen zu kommen.

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