Brüssel. Vorteile für die Deutsche Post beschäftigen den Europäischen Gerichtshof. Vertreter der Bundesregierung und der EU-Kommission lieferten sich am Mittwoch vor den obersten europäischen Richtern einen Schlagabtausch (Rechtssache C-674/13).
Hintergrund des Rechtsstreits sind Staatsbeihilfen, die Deutschland der Post nach Ansicht der EU-Kommission gewährt hat. Durch hohe regulierte Portoentgelte und Pensionssubventionen habe die Deutsche Post einen unzulässigen Vorteil gegenüber ihren Wettbewerbern erhalten. Staatliche Beihilfen brauchen in Europa grünes Licht der EU-Kommission.
Die EU-Kommission hatte die Bundesregierung deshalb 2012 aufgefordert, Beihilfen zwischen 500 Millionen und einer Milliarde Euro von der Deutschen Post zurückzufordern und die Bestimmungen abzuschaffen. Da Deutschland nicht die gesamte Summe zurückverlangte, hat die EU-Kommission vor dem Gerichtshof geklagt. Das Urteil dürfte erst in einigen Monaten fallen. (dpa)