Rom. Die Methoden, mit denen die Polizei in Italien Geschwindigkeitsüberschreitungen feststellen und sanktionieren, sind laut italienischer Straßenverkehrsordnung zwar rechtens, allerdings nicht vereinbar mit der EU-Verordnung (EU/165/2014). Deshalb hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Italien eingeleitet.
Konkret geht es dabei um die Auswertung der per digitalem Tachograph gespeicherten Informationen zu Lenk- und Ruhezeiten von Berufskraftfahrern, die von den italienischen Behörden auch genutzt werden, um daraus Geschwindigkeitsüberschreitungen abzuleiten. Ebenso dürfen die italienischen Behörden nach nationalem Recht Bußgelder kassieren, wenn etwa ein Fahrzeug zu schnell von einer Mautstation zu einer anderen gelangt. Italien müsse sich allerdings auch hier an Unionsrecht halten, wo dies nicht erlaubt sei, so die EU-Kommission.
Italien ist nun dazu aufgerufen, die Straßenverkehrsordnung innerhalb von zwei Monaten zu ändern beziehungsweise innerhalb dieses Zeitraumes auf die EU-Kritik zu reagieren. Falls die EU-Kommission eventuelle Einwände abweist und Italien sich nicht bereit erklären sollte, die entsprechenden Bestimmungen der EU-Verordnung zu respektieren, kann die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Bei einer Verurteilung Italiens müsste das Land dann eine per Urteil festgelegte Summe zahlen. (nja)