Brüssel. Die 2013 für alle Mitgliedsstaaten eingeführten Vorschriften der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr scheinen zu wirken. Die durchschnittliche Zahlungsfrist bei Transaktionen mit Behörden und Unternehmen hat sich seither um zehn Tage verkürzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Bericht der EU-Kommission. Der Zahlungsverzugsrichtlinie zufolge müssen Behörden ihre Rechnungen für Waren und Dienstleistungen innerhalb von 30 Kalendertagen begleichen. Nur in absoluten Ausnahmefällen kann diese Frist auf bis zu 60 Kalendertage verlängert werden. Unternehmen sollten ihre Rechnungen innerhalb von 60 Kalendertagen bezahlen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, wobei Regelungen, die den Gläubiger grob benachteiligen, unwirksam sind. Deutschland hat die Vorgaben 2014 mit etwas Verspätung in nationales Recht umgesetzt.
Die zuständige EU-Kommissarin, Elżbieta Bieńkowska, sagte anlässlich der Tatsache, dass Rechnungen in Europa inzwischen deutlich früher beglichen werden: „Wir überwachen die Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie sehr genau und konnten einen kontinuierlichen Rückgang der durchschnittlichen Zahlungsfristen in der EU feststellen.“ Trotzdem entstünden vielen Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren, immer noch Probleme durch verspätete Zahlungen, was letzten Endes der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU schade. „Es ist für Behörden eine echte Herausforderung, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen begleichen zu müssen. Wir müssen noch einiges tun, um dafür zu sorgen, dass schnelle Zahlungen die Regel werden“, sagte Bieńkowska. Die EU-Kommission wolle alle Mitgliedsstaaten dazu aufrufen, noch stärker gegen Zahlungsverzug vorzugehen. (ag)