Berlin. Der vereinfachte Zugang zum Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise wird um drei Monate verlängert. Laut einem Beschluss des Bundeskabinett wird der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis zum 30. Juni 2021 verlängert, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Nach aktueller Rechtslage gelten die Erleichterungen für Betriebe, die bis zum 31. März 2021 Kurzarbeit eingeführt haben. Die neue Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies soll noch vor dem 1. April 2021 geschehen.
„Die Corona-Pandemie stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Deshalb brauchen Arbeitgeber und Beschäftigte Planungssicherheit. Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld ist die richtige Antwort darauf“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Er bezeichnete die Kurzarbeit als „unser wichtigstes Instrument, um Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern“. Dies zeige auch eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums zur Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen.
Die Sonderregeln sehen laut der „Süddeutschen Zeitung“ unter anderem vor, dass Betriebe in der Krise Kurzarbeitergeld beantragen können, wenn jeder zehnte Beschäftigte von Arbeitsausfall betroffen ist. Normalerweise muss es jeder Dritte sein. (tb)