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Elektronisches Carnet TIR-Verfahren ab 1. Januar 2009 verpflichtend

26.11.2008 11:06 Uhr
Elektronisches Carnet TIR-Verfahren ab 1. Januar 2009 verpflichtend
Künftig sollen Zollverfahren mit Carnet TIR elektronisch innerhalb der EU abgewickelt werden (Bild: Arndt)

Daten sind dann per NCTS an die jeweilige Abgangs- bzw. Eingangszollstelle in der EU zu senden

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Bonn. Die Zollbehörden sind übereingekommen, ab dem 1. Januar 2009 das Zollverfahren mit Carnet TIR (Transports Internationaux Routiers) auf den EU-Streckenabschnitten zu vereinfachen und den grenzüberschreitenden Gütertransportverkehr gleichzeitig sicher zu gestalten. Das hat der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) am Mittwoch in einer Pressemitteilung bekanntgegeben. Demnach sollen die zollinternen Benachrichtigungen über die in der EU beendeten TIR-Versandverfahren künftig durch die Zollbehörden der Gemeinschaft auf elektronischem Wege vorgenommen werden. Angewendet werde dabei das bereits für das gemeinsame EU-Versandverfahren funktionierende NCTS-System. Durch die geplante Aufsattelung des TIR-Verfahrens auf das NCTS-System solle für den Zoll das bisher papiergeschützte Verfahren entfallen, bei dem das Ausgangs- bzw. Bestimmungszollamt den grünen Trennabschnitt aus dem Volet Nummer zwei jeweils auf dem Postweg zurückschicken musste, um das Verfahren abzuschließen. Die fehleranfällige Verfahrensweise soll nun durch die elektronische Übermittlung der Daten, die sich auf dem grünen Trennabschnitt befinden, ersetzt werden. Die EU-Zollbehörden haben festgelegt, dass für die Datenerfassung der Carnet TIR-Inhaber verantwortlich ist. Er muss die Daten seines Transports dem Abgangszollamt übermitteln, bevor er die Waren und den LKW dem Zollamt zur Verplombung und Eröffnung des Carnet TIR vorführt. Das gelte auch bei Transporten aus einem Drittland, erklärt der DSLV. Neben dieser, nur für das EU-Staatengebiet eingeführten Änderung im Transportablauf unter Carnet TIR, bleibe das Papierdokument vorerst noch erforderlich, da es weiterhin bei den Abgangs-, Transit- und Bestimmungszollstellen gestempelt und unterzeichnet werden müsse. Dem Carnet TIR werde jeweils ein Ausdruck der elektronisch übermittelten Daten als Versandbegleitdokument beigelegt. (ag)

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