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DIHK: Corona-Schutzmaßnahmen in Firmen müssen praktikabel sein

15.11.2021 11:15 Uhr
Corona, Smartphone, Handy
Die Ampelkoalition will sie: Die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Diese macht für Experten jedoch nur verbunden mit einer Auskunftspflicht gegenüber dem Arbeitgeber Sinn
© Foto: Halfpoint/stock.adobe.com

Obwohl der Gewerkschaftsbund dagegen ist, 3G am Arbeitsplatz macht laut Expertenaussagen nur mit einer Auskunftspflicht über den Impf- oder Genesenenstatus Sinn.

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Berlin. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag drängt darauf, dass Corona-Schutzmaßnahmen in Firmen wie eine 3G-Regel am Arbeitsplatz praktikabel und nachvollziehbar sind. DIHK-Präsident Peter Adrian weiß: „Nur mit praxistauglichen Regeln erreichen wir die erforderliche Akzeptanz bei allen Beteiligten. So sollten Unternehmen etwa die 3G-Regel am Arbeitsplatz unbürokratisch in den Betriebsalltag integrieren können, um Beschäftigte und Kunden optimal schützen zu können.“

Dazu müsse auch eine Auskunftspflicht über den jeweiligen Corona-Status der Belegschaften beitragen, so Adrian. „In vielen Branchen müssen Kunden diesen schließlich ohnehin bereits angeben - etwa um eine Gaststätte zu betreten oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen.“

Die mögliche neue Koalition aus SPD, Grünen und FDP will eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Nur wer geimpft oder genesen ist oder…

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