Berlin. Seit dem 7. November 2013 übermittelt das Kraftfahrt-Bundesamt bei besonders gravierenden Verkehrsverstößen über ein elektronisches System die deutschen Halterdaten an die zuständige Stelle im europäischen Ausland. Der Halterdatenaustausch soll dafür sorgen, dass die seit dem Jahr 2010 im Prinzip möglichen EU-Knöllchen mehr Durchschlagskraft bekommen.
Der Zugriff auf die Datenbank ist bei acht Delikten erlaubt, unter anderem bei Tempoverstößen, Fahren ohne Gurt oder Schutzhelm, der Missachtung roter Ampeln sowie Alkohol, Drogen und Handy am Steuer. Autofahrer müssen nun damit rechnen, dass diese Ordnungswidrigkeiten in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union grenzüberschreitend verfolgt und durch Sanktionen geahndet werden.
Nachdem das KBA die Daten übermittelt hat, können die ausländische Behörden nun ein Informationsschreiben verschicken, das den Verstoß nennt und die Geldbuße einfordert. Es muss auf Deutsch verfasst sein. Hintergrund des Halterdatenaustauschs ist eine EU-Richtlinie, die Deutschland in nationales Recht umsetzen musste. (ag)