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Deutsches Lieferkettengesetz: Beispiel für individuelle Erklärung von KMU

19.06.2024 10:42 Uhr | Lesezeit: 1 min
Ein Geschäftsmann unterschreibt ein Dokument, auf dem ein grünes Blättchen einer Pflanze liegt, im Hintergrund sieht man die Bäume eines Waldes durchs Fenster scheinen
Menschenrechte und Umweltschutz im Blick: KMU können für Auftraggeber eine individuelle Erklärung zu Arbeitsbedingungen abgeben
© Foto: PeeM4289/stock.adobe.com (generiert mit KI)

Viele größere Unternehmen verlangen oft von ihren Lieferanten eine Erklärung zu Vorgaben des deutschen Lieferkettengesetzes. KMU sollten hier vorsichtig sein und besser eine eigene Erklärung formulieren. Rechtsanwalt Axel Salzmann zeigt, wie so etwas aussehen kann.

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Unternehmen mit 1000 Mitarbeitern müssen die Vorgaben des 2023 in Kraft getretenen deutschen Lieferkettengesetzes einhalten. Sie müssen ihren Sorgfaltspflichten bezüglich menschenrechtlicher und umweltbezogener Aspekte nachkommen und sind berichtspflichtig.

Rechtsanwalt Axel Salzmann berichtet in der aktuellen Heftausgabe 12 der VerkehrsRundschau über das Verhalten von Großunternehmen gegenüber ihren Lieferanten im Zusammenhang mit dem Lieferkettengesetz. So würden diese häufig von den klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) verlangen, eine Erklärung zu deren Arbeitsbedingungen abzugeben. Er rät unter anderem davon ab, pauschale Versicherungen zu unterschreiben, die über den eigenen Einflussbereich hinausgehen. Es könne etwa unter gewissen Voraussetzungen besser sein, eine eigene Erklärung aufzusetzen und für potenzielle Vertragspartner griffbereit zu haben.

Wie solch eine individuelle Erklärung beispielsweise aussehen kann, erfahren Abonnenten kostenfrei hier im Profiportal VRplus. Der Rechtsanwalt zeigt an einem Beispiel auf, wie sich so etwas umsetzen lässt. Dieses steht als PDF zum Download bereit.

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HASHTAG


#Lieferkettengesetz

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