Luxemburg. Die Deutsche Post hat im jahrelangen Rechtsstreit um staatliche Subventionen erneut einen juristischen Erfolg errungen. Das EU-Gericht erster Instanz entschied am Freitag in Luxemburg, dass die EU-Kommission 2007 ihr Beihilfeprüfverfahren gegen die Post nicht ausweiten durfte (Rechtssache T-421/07 RENV). Mit dem Verfahren wollten die obersten Wettbewerbshüter Europas feststellen, ob die Deutsche Post über die strittigen 572 Millionen Euro Beihilfen hinaus einen überhöhten Ausgleich vom Staat für die Erfüllung ihres öffentlichen Versorgungsauftrags erhalten hatte.
Die EU-Kommission nahm dabei die staatliche Finanzierung der Beamtenpensionen, staatliche Bürgschaften und Transfers ins Visier. Dies war nach Ansicht der Richter nicht rechtens, weil die Kommission nach einer anderen erfolgreichen Klage der Post erst ihre Entscheidung aus dem Verfahren von 2002 hätte widerrufen oder aufheben müssen. (dpa)