Berlin. Bei einem Treffen der Verkehrsverbände mit Vertretern des Bundesverkehrsministerium (BMVBS) und dem Präsidenten des Bundesamtes für Güterverkehr Ende Mai wurde über Anpassungen der Förderprogramme De-Minimis, Weiter- und Ausbildung im Rahmen der Mautharmonisierung diskutiert. Die Förderhöchstbeträge im Rahmen von De-Minimis sollen pro Fahrzeug von 1500 Euro auf 1000 Euro gesenkt werden, teilte der Deutsche Speditions- und Logistikverband mit. Fahrzeugwäschen und Prämienzahlungen sollen aus dem Katalog förderungswürdiger Maßnahmen gestrichen werden.
Auch bei der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen sollen die Förderbeträge angepasst werden: Gemessen an den förderfähigen Kosten soll die Förderung maximal 70 Prozent für KMU und 60 Prozent für Großunternehmen betragen. Der maximale Höchstbetrag förderfähiger Kosten für das antragstellende Unternehmen errechnet sich aus der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Fahrzeuge multipliziert mit dem Fördersatz je schwerem Nutzfahrzeug in Höhe von 600 Euro. Pro Fahrzeug würde dann die Förderung bei 420 Euro (KMU) oder 360 Euro (Großunternehmen) liegen.
Die Frist zur Vorlage der Verwendungsnachweise soll verkürzt werden. Anstatt wie bisher zum 31.03. des Folgejahres soll künftig eine Vorlagefrist von nur noch zwei Monaten gelten. Angestrebt wird ferner ein einheitlicher Beginn der Antragsfristen für alle drei Programme De-Minimis, Weiterbildung und Ausbildung zum 2. Januar 2014. (diwi)