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Bundestag billigt "Knöllchen ohne Grenzen"

09.07.2010 12:01 Uhr
Bußgelder für im EU-Ausland begangene Verkehrsdelikte können künftig auch in Deutschland eingetrieben werden

Bußgelder für im EU-Ausland begangene Verkehrsdelikte können künftig auch in Deutschland eingetrieben werden

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Berlin. Kraftfahrer, die sich im EU-Ausland einen Strafzettel einhandeln, müssen künftig damit rechnen, dass das Geld auch in Deutschland eingetrieben wird. Der Bundestag verabschiedete am Donnerstagabend ein Gesetz, wonach Bußgeldbescheide auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn es dabei um mehr als 70 Euro geht. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen. Voraussichtlich am 25. September wird die Länderkammer über das Gesetz entscheiden. Die Neuregelung geht auf einen Rahmenbeschluss der EU zurück.

Der Grenzwert von 70 Euro ist schnell überschritten, denn im Ausland werden oft viel höhere Bußgelder verlangt als in Deutschland. Wer auf deutschen Straßen 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, muss lediglich 35 Euro zahlen. Die Niederlande verlangen nach ADAC-Angaben für das gleiche Vergehen 100 Euro, Schweden sogar 260 Euro. Die Einnahmen kommen in solchen Fällen allerdings der deutschen Staatskasse zugute. (dpa/kap) 

Hier finden Sie eine Übersicht über die Kosten von Verkehrssünden im Ausland

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