Berlin. Die überarbeitete Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April 2020 brachte viel Ärger mit sich und die Bundesländer setzten schlussendlich den neuen Bußgeldkatalog wegen eines Formfehlers aus. Wochenlang diskutierten Politiker daher über eine neue StVO sowie mögliche Strafen. Am Freitag, 18. September, wurde nun endlich mit einer Lösung gerechnet, denn der Bundesrat stimmte da über die Änderungen im Straßenverkehrsrecht ab. Allerdings verweigerte der Bundesrat am Freitag dem neuen Bußgeldkatalog die Zustimmung.
Nach der gescheiterten Abstimmung zur Novelle des Bußgeldkatalogs im Bundesrat sieht Bayern die Verantwortung klar bei den Grünen. „Die ideologische Sturheit der Grünen hat eine Mehrheit für den Kompromiss und damit für mehr Sicherheit auf den Straßen verhindert“, sagte Bayerns Staatsminister Florian Herrmann (CSU) am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in München.
Er bedauere sehr, dass es nicht zum Kompromiss gekommen sei, sagt Herrmann. „Das hätte die Sicherheit in vielen kritischen Bereichen wie vor Schulen und in Autobahnbaustellen verbessert.“ Aus Sicht der Union hätte der Kompromiss eine Regelung mit Augenmaß ermöglicht, „richtiges Rowdytum auf den Straßen würde hart bestraft, Augenblicksversagen dafür aber nicht so hart“, sagte Herrmann.
Kompromiss möglicherweise am 9. Oktober
Die Grünen haben dagegen ihr Nein im Bundesrat zum Kompromissvorschlag für Strafen für Raser verteidigt und zeigen sich optimistisch, dass nun eine Einigung gelingen kann. Die andere Seite habe bis zuletzt geglaubt, dass die Grünen „beispringen“ und den Vorschlag mittragen würden, sagte Baden-Württembergs Verkehrsminister Winfried Hermann am Freitag nach der Sitzung der Länderkammer der Deutschen Presse-Agentur. Nun sei klar, wer wo stehe. Man werde „alles tun“, um bis zur nächsten Sitzung am 9. Oktober eine Lösung zu finden. „Aber das ist ambitioniert“, sagte Hermann. „Das rechtskonform und sauber umzusetzen, ist nicht leicht.“
Hintergrund ist eine Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs, die Strafen für zu schnelles Fahren deutlich verschärft hatte - schon ab 21 Kilometern pro Stunde zu schnell innerorts und 26 km/h außerorts sollte ein einmonatiges Fahrverbot drohen. Wegen eines Formfehlers ist diese Änderung allerdings wieder außer Kraft. Nun gibt es Streit, ob und in welchem Maße die härteren Strafen wieder abgemildert werden sollen.
Hessens stellvertretender Ministerpräsident und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) sagte der dpa, der Rechtsfehler hätte einfach geheilt werden können. „Das war von den Verkehrsministern von CDU, CSU und SPD nicht gewollt, also müssen wir weiter verhandeln.“ Ein Kompromiss zur nächsten Bundesratssitzung sei „möglich, wenn eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit, insbesondere für Fußgänger und Fahrradfahrer innerorts, dabei rauskommt.“ (dpa/eh)