Berlin. Der Umweltausschuss des Bundestages hat sich mehrheitlich für eine Novellierung der Verpackungsverordnung aus. Die Koalitionsfraktionen stimmten in der Sitzung am gestrigen Mittwoch dem dazu von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf einer 6. Novelle der Verpackungsverordnung zu. Während sich die Linksfraktion gegen die Vorlage aussprach, enthielt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Abstimmung.
Mit der Novellierung wird eine neue EU-Richtlinie umgesetzt. Wegen eines schon laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland sei nun Eile geboten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Rita Schwarzelühr-Sutter (SPD). Sie machte zugleich deutlich, dass mit der Übernahme der Beispiele aus der EU-Verpackungsverordnung und der Klarstellung des Begriffs der Transportverpackung „keine Änderung der materiellen Rechtslage erfolgt“.
Von einer „Eins zu eins-Umsetzung“ des EU-Rechts sprach der Vertreter der Unionsfraktion. Geregelt wird demnach zum Beispiel einerseits, „dass Frachtcontainer keine Transportverpackung sind“. Anderseits würde nun eine Liste von Beispielen übernommen, was als Verpackung gilt. Faktisch ändere sich dadurch aber nichts.
7. Novelle steht schon in den Startlöchern
Das Wichtigere kommt in der 7. Novelle der Verpackungsverordnung, die kurz nach der 6. Novelle den Bundestag und den Bundesrat passieren soll. Langfristiges Ziel müsse die Schaffung eines Wertstoffgesetzes sein, sagte der Vertreter der SPD-Fraktion. Dieses müsse festschreiben, dass Verpackungen und sonstige Kunstabfälle gesammelt werden müssen, „was in vielen Haushalten schon Alltag ist“. Aus Sicht der SPD müssen zudem in der 7. Novelle Verpackungsverordnung die „erheblichen Fehlentwicklungen beim Dualen System“ aufgegriffen werden. (ag)