Hamburg. Ab dem 1. Januar 2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch ein neues Meldeverfahren mit dem digitalen Lohnnachweis abgelöst (UV-Meldeverfahren). Darauf wies jetzt die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr) hin. Der Lohnnachweis ist eine der Grundlagen für die Berechnung des Beitrages, den Unternehmen für den Unfallversicherungsschutz ihrer Beschäftigten jährlich zahlen. Es gibt demnach für das UV-Meldeverfahren zunächst eine zweijährige Übergangsphase.
Bis zum 16. Februar 2017 müssen Unternehmen den Lohnnachweis für 2016 erstmals auf digitalem Weg und zusätzlich über das bekannte Online-, Papier- oder Fax-Verfahren einreichen, so die BG Verkehr. Während der Übergangszeit werden die Beiträge auf der Grundlage des bisherigen Verfahrens berechnet. Dieses parallele Verfahren stellt sicher, dass der Beitrag der Unternehmen auch zukünftig korrekt berechnet wird. Ab dem Beitragsjahr 2018 sind die gezahlten Lohnsummen ausschließlich mit dem digitalen Lohnnachweis zu übermitteln.
Die BG Verkehr wies noch auf einen wichtigen Termin hin: Ab dem 1. Dezember 2016 müssen alle Unternehmer in ihrem Entgeltabrechnungsprogramm einen sogenannten Stammdatenabgleich durchführen. Die hierfür benötigten Zugangsdaten erhalten sie schriftlich von der BG Verkehr. (ag)