Saarlouis. Meldungen einer Versicherung über den Versicherungsschutz eines Fahrzeugs müssen von der Zulassungsbehörde nicht auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Hierauf weist das Verwaltungsgericht des Saarlandes hin.
In dem entschiedenen Fall hatte die Versicherung gemeldet, dass für ein Fahrzeug kein Versicherungsschutz bestehe. Also legte die Zulassungsbehörde das Fahrzeug still. Dabei hatte sie nicht die Pflicht, zu überprüfen, ob die Versicherung die Meldung zu Recht gemacht hatte oder nicht. (ctw)
Beschluss vom 16.05.12
Aktenzeichen: 10 L 427/12