München. Ab diesen Donnerstag, den 10. September 2009, müssen Berufskraftfahrer mit LKW-Führerschein alle fünf Jahre vom Fahrzeug auf die Schulbank wechseln. Ab sofort unterliegen Fahrer des gewerblichen Güterverkehrs einer Weiterbildungspflicht. Ersterwerber eines LKW-Führerscheins müssen eine aufwändige Grundqualifikation durchlaufen, bevor sie Güter zu gewerblichen Zwecken befördern dürfen. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden und muss innerhalb von fünf Jahren wiederholt werden. Eine Prüfung findet nicht statt. Die erfolgte Weiterbildung wird im Scheckkartenführerschein durch eine Schlüsselzahl vermerkt. Wer ohne Fortbildungsnachweis gewerblich Güter mit dem LKW transportiert, riskiert eine Geldbuße von bis zu 5 000 Euro. Für die Kosten der Weiterbildung kommt grundsätzlich der Fahrer selbst auf, sofern nicht besondere Absprachen mit dem Arbeitgeber getroffen werden. Diese beruflich bedingten Ausgaben sind jedoch steuerlich absetzbar. Der Automobilclub ADAC weist auf ein erhebliches Problem hin, das dringend durch den Gesetzgeber gelöst werden muss: Wer es versäumt hat, seinen befristeten LKW-Führerschein rechtzeitig zu verlängern, bekommt zwar bei Vorlage der ärztlichen Bescheinigungen prüfungsfrei einen neuen Führerschein. Für die Berufskraftfahrer-Qualifikation wird er aber so gestellt, als hätte er noch nie einen LKW-Führerschein gehabt. Das hat zur Folge, dass er die komplette Grundausbildung absolvieren muss, bevor er gewerblich auf Achse gehen darf. (sb)
Berufskraftfahrer: Weiterbilden wird zur Pflicht
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz schreibt ab morgen Weiterbildung vor: LKW-Fahrer müssen künftig alle fünf Jahre ihr Wissen auffrischen