Brühl/Frankfurt. Zur Umsetzung der ab September 2009 geltenden Weiterbildungspflicht für Berufskraftfahrer hat Renault Trucks Deutschland eine Kooperationsvereinbarung mit dem ADAC Hessen-Thüringen geschlossen. Dies gaben beide Unternehmen diese Woche bekannt. Ziel der Zusammenarbeit sei es, Unternehmern und Fahrern frühzeitig entsprechende Qualifizierungsmaßnahmen anbieten zu können. Während der ADAC für das eigentliche Training verantwortlich zeichnet, stellt Renault Trucks die Schulungsfahrzeuge zur Verfügung. Gemäß dieses Abkommens wird der ADAC die Berufskraftfahrerqualifizierung in fünf Modulblöcke im Umfang von jeweils sieben Stunden anbieten. Diese umfassen neben theoretischen und praktischen Aspekten der Fahrsicherheit sowie des kraftstoffsparenden Fahrens auch Kenntnisse über Ladungssicherung, rechtliche Rahmenbedingungen und Fragen des Gesundheitsschutzes von Berufskraftfahrern. Damit erfüllen die Teilnehmer die im Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz geforderten 35 Trainingsstunden bis zum 10. September 2014. Für die Durchführung der praktischen Schulungsteile stellt Renault Trucks in Kooperation mit dem Trailerhersteller Krone zwei Sattelzugmaschinen samt Auflieger zur Verfügung. Für das Thema Ladungssicherung im Lieferverkehr stehen darüber hinaus zwei Transporter bereit. Gutscheine für die Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen vertreibt Renault Trucks über seine deutsche Verkaufsorganisation. (sb)
Kooperation zur Berufskraftfahrerqualifikation
ADAC und Renault Trucks organisieren gemeinsam die gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildung für Berufskraftfahrer