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BAG zeigt Nachsicht bei fehlerhaften Förderanträgen

17.07.2015 09:15 Uhr
BAG zeigt Nachsicht bei fehlerhaften Förderanträgen
Nach Angaben des BGL sind zuletzt viele De-Minimis-Anträge wegen kleiner Formfehler abgelehnt worden
© Foto: fotolia.com/Nicole Effinger; Montage: Nonnenmann

Das Bundesamt für Güterverkehr kommt Transportunternehmen, die in den Vorjahren erhaltene De-Minimis-Beihilfen nicht angegeben haben, trotz Formfehlern entgegen.

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Berlin/Frankfurt am Main. Das Bundesamt für Güterverkehr(BAG) will De-Minimis-Förderanträge bei kleineren Formfehlern künftig nicht mehr automatisch ablehnen. Das teilte die Behörde, die im Auftrag des Bundesverkehrsministeriums die Gelder im Rahmen der Mautharmonisierung verteilt, bei dem jüngsten Treffen mit den Verkehrsverbänden in Berlin mit. Laut dem Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) versprach sie eine maßvollere Verwaltungspraxis.

Der BGL hatte im vor wenigen Wochen kritisiert, dass Güterverkehrsunternehmer bei der Beantragung staatlicher Zuschüsse im Rahmen der Mautharmonisierung teilweise wegen Kleinigkeiten leer ausgehen. Irrtümlicherweise hatten einige Antragsteller die vom BAG erhaltenen De-Minimis-Beihilfen aus den vorangegangenen Steuerjahren als bekannt vorausgesetzt und nicht angegeben, als sie den Antrag für die neue Förderperiode ausgefüllt haben.

Diese Antragsteller erhalten nun die Gelegenheit, eine „De-Minimis-Erklärung“ nachzureichen. Die bisher wegen falscher Angaben ergangenen Ablehnungsbescheide werden aufgehoben und bereits eingereichte Widersprüche werden hinfällig. Allerdings behält sich das BAG vor, deren Förderanträge dennoch negativ zu bescheiden, wenn die Haushaltsmittel nicht ausreichen. Aus Sicht des BGL stehen die Chancen nicht schlecht, dass die betroffenen Unternehmen noch zum Zuge kommen.

Darüber hinaus will das BAG auf seiner Internetseite künftig deutlicher darauf hinweisen, dass Güterverkehrsunternehmen, die in den letzten drei Steuerjahren De-Mimimis-Beihilfen erhalten haben, diese in dem online verfügbaren Formular entsprechend angeben müssen. (ag)

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