Köln. Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) bittet zuwendungsberechtigte Unternehmen um zeitnahe Vorlage von Verwendungsnachweisen für das De-minimis- und das Weiterbildungs-Programm aus 2018. Dann könnten die bewilligten Fördermittel möglichst noch in diesem Jahr ausgezahlt werden. Darauf wies jetzt der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) in. Es bestehe auch die Möglichkeit, Teilverwendungsnachweise einzureichen, hieß es in einer Mitteilung.
Die Antragsfrist für die Förderperiode 2018 im De-minimis-Programm ist am 1. Oktober 2018 abgelaufen. Im Weiterbildungs-Programm endet die Antragsfrist am 30. November 2018, im Ausbildung-Programm am 31. Oktober 2018.
Weiterhin sind nach BAG-Informationen ab sofort Antragsformulare und Formulare für Verwendungsnachweise zu den Förderprogrammen als Muster unter der Rubrik „Antragsmuster“ auf der Internetseite der Behörde einsehbar. Die dort veröffentlichten Muster dienen nach Auskunft des DSLV ausschließlich als Ansichtsexemplare.
Die für das Antragsverfahren tatsächlich zu verwendenden Formulare sind demnach weiterhin – nach vorheriger Anmeldung – unter der Rubrik „Formulare und Anleitungen“ zu finden. (ag)