Köln. Seit dem 1. Oktober 2019 profitieren bivalente Fahrzeuge, die sowohl mit Erdgas als auch mit Diesel fahren können, nur noch dann von der Lkw-Maut-Befreiung, wenn sie über ein bestimmtes Mindesttankvolumen verfügen. Betroffen sind Lkw, die mit Natural Gas (NG), Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) unterwegs sind. Wie das Bundesamt für Güterverkehr jetzt mitteilte, müssen Halter dieser Fahrzeuge ab sofort Erdgas-Tanks (ein großer oder mehrere kleine addiert) von mindestens 300 Litern oder bei LNG von 115 Kilogramm nachweisen, wenn sie keine Straßennutzungsgebühr zahlen wollen. Bereits vor dem Oktober bei Toll Collect in der Whitelist registrierten Lkw werden demnach wieder gelöscht, sollten die neuen Anforderungen nicht erfüllen.
Seit Januar 2019 sind Erdgasfahrzeuge von der Lkw-Maut befreit
Hintergrund ist folgende Neuerung: Seit dem 1. Januar 2019 sind mit Erdgas betriebene Fahrzeuge von der Lkw-Maut befreit. Die Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2020. Die Ergebnisse der Lkw-Maut-Kontrollen zeigen laut dem BAG allerdings, dass insbesondere bei nachträglich umgerüsteten Fahrzeugen die Voraussetzungen der Gebührenbefreiung oft verkannt werden. Deshalb verlangen die Beamten in Köln jetzt einen Nachweis, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des bivalenten Fahrzeugs deutlich überwiegt und der Dieselantrieb deutlich in den Hintergrund tritt. Andernfalls fällt wie bei allen anderen Lkw auf Bundesstraßen und Autobahnen die Maut an.
Wer vorsätzlich oder fahrlässig Lkw-Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, warnt das BAG. In solchen Fällen drohe eine Geldbuße. (ag)