Stuttgart. Das Verkehrsministerium in Baden-Württemberg passt die Förderung für den Umstieg auf Elektrofahrzeuge an. Zum 1. September 2020 sinkt demnach der Zuschuss vom Land im Rahmen des sogenannten BW-e-Gutscheins für in Baden-Württemberg zugelassene und elektrisch betriebene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen von bis zu 3000 auf 1000 Euro. Aufgrund der gestiegene Nachfrage seit dem Somme gehe es nun darum, die begrenzten Mittel auf möglichst viele E-Fahrzeuge zu verteilen, erklärte ein Sprecher. Künftig können zudem laut dem Verkehrsministerium Baden-Württembergs nur noch kleine und mittlere Unternehmen die Förderung in Anspruch nehmen. Großunternehmen seien nicht weiter förderfähig.
Da der BW-e-Gutschein lediglich die Betriebs- und Unterhaltungskosten bei E-Fahrzeugen bis zu einem maximalen Nettolistenpreis von 65.000 Euro bezuschusst, können Unternehmen zusätzlich weiterhin den Umweltbonus von Bund und Herstellern, der den Erwerb und das Leasing fördert, in Anspruch nehmen. Der Bundesanteil am Umweltbonus wurde im Juli auf 6.000 Euro pro Fahrzeug erhöht. Beide Förderprogramme beziehen sich auf Elektrofahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb sowohl mit batterie- als auch brennstoffzellenelektrischem Energiesystem. Und für beide Prämien gilt das Windhundprinzip. Gezahlt wird nur, so lange Geld im Fördertopf ist.
Weitere Informationen zu den detaillierten Förderkriterien sowie zur Antragstellung können Unternehmen unter www.elektromobilität-bw.de oder www.l-bank.de/elektrofahrzeug abrufen.