Brüssel. Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben sich über eine Neufassung der so genannten PIC-Verordnung geeinigt. Dies berichtet der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Damit, so der Bericht aus Brüssel, werden die Bedingungen, unter denen bestimmte Chemikalien auch ohne explizite Zustimmung des Importlandes ausgeführt werden können, entschärft.
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 689/2008 dürfen Stoffe, die unter das Rotterdamer Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährlichen Chemikalien fallen, nur mit vorheriger Zustimmung des Importlandes ausgeführt werden (Prior informed consent procedure – PIC). Manche Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) geben allerdings keine explizite Erlaubnis zum Import, wenn es sich um Stoffe handelt, die nicht auf der Liste der Rotterdamer Konvention, sondern nur in der EU-Verordnung geführt werden. Diese einseitige europäische Ausweitung des Anwendungsbereiches des Übereinkommens habe laut DIHK in der Vergangenheit zu erheblichen Benachteiligungen für europäische Exporteure geführt.
Kompromissvorschlag verschärft
Bereits im Mai 2011 hatte die EU-Kommission deshalb einen Vorschlag zur Neufassung der PIC-Verordnung vorgelegt. Er sah vor, dass ein Stoff auch ausgeführt werden kann, wenn er in den letzten fünf Jahren in das einführende Land importiert wurde und seine Verwendung nicht zwischenzeitlich untersagt wurde.
Im Februar haben sich Europäisches Parlament und Rat nun auf einen Kompromiss geeinigt, der die Bedingungen der Ausfuhr bei Ausbleiben der Importerlaubnis zwar schärfer als der Kommissionsvorschlag formuliert, sie aber dennoch erleichtert. Demnach dürfen Stoffe nicht für Verwendungen exportiert werden, die in der EU verboten sind.
Das Parlament wird voraussichtlich Ende Mai über die überarbeitete Verordnung abstimmen; sobald auch der Rat formal zugestimmt hat, wird die Verordnung veröffentlicht werden und im kommenden Jahr in Kraft treten. (J. Flechtner/gh)