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Arbeitsrecht: Recht und billig

17.08.2023 11:04 Uhr
Lkw-Fahrer sitzt in seinem Lkw und liefert Papiere über eine Ladung
Ein Arbeitgeber hat das Recht, Inhalt, Zeit und Ort der Arbeitsleistung seiner Mitarbeiter zu bestimmen
© Foto: DjelicS/E+/Getty Images Plus (Symbolbild mit Fotomodell)

Darf ein Mitarbeiter eine Anweisung verweigern? Das ist nicht immer einfach zu klären, gerade wenn es sogenannte unbillige Weisungen betrifft. Geht es vor Gericht, kann dies Folgen haben.

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In Kürze
Ein Unternehmen darf seinen Mitarbeitern Anweisungen erteilen, aber es gibt Grenzen dieses Weisungsrechts. Einfach zu beurteilen ist dies, wenn es um arbeitsvertragliche oder rechtliche Regeln geht. Dagegen sind unbillige Weisungen nicht immer klar als solche zu erkennen.

Ein Unternehmer hat das Recht, seinen Mitarbeitern Anweisungen zu geben. Dieses Direktionsrecht ist in Paragraf 106 Satz 1 der Gewerbeordnung geregelt. "Grundsätzlich ist es so, dass der Arbeitgeber den Inhalt, die Zeit und den Ort der Arbeitsleistung näher bestimmen kann", erklärt Volker Görzel, Fachanwalt für Arbeitsrecht der Kanzlei HMS.Barthelmeß Görzel. Aber nicht alles ist erlaubt: "Es gibt Grenzen des Weisungsrechts."

Weisungen dürfen weder gegen den Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, einen Tarifvertrag oder ein Gesetz verstoßen. "Wenn zum Beispiel im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass ein…

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