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Abwrackprämie: 7,5-Tonnen-Grenze gilt auch für abgelastete Lkw

28.01.2021 14:00 Uhr
Lkw-Abwrackprämie
Die Lkw-Abwrackprämie betrifft die Erneuerung von Nutzfahrzeugen ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
© Foto: Sascha Steinach/dpa/picture-alliance

Die Lkw-Abwrackprämie, die Unternehmer derzeit beantragen können, gilt für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Das gilt auch für auf wenige Kilo unter dieser Grenze abgelastete Lkw, wie das Bundesverkehrsministerium nun klarstellt.

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Bonn. Noch bis zum 15. April 2021 können beim Bundesamt für Güterverkehr Anträge auf die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingeführte Abwrackprämie für den Austausch alter gegen neue Lkw gestellt werden. Antragsteller können bis zu 15.000 Euro vom Staat erhalten, wenn sie im Jahr 2021 produzierte Lkw anschaffen, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro 6 erfüllen und gleichzeitig alte Lkw der Schadstoffklasse Euro 0 bis 5 verschrotten lassen. Die finanzielle Zuwendung umfasst laut der Förderbedingungen Nutzfahrzeuge ab 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht.

Auflastung zwingend notwendig

Gerade diese Grenze sorgte in der Branche aber zuletzt für Unklarkeiten, da sich nicht wenige Acht- oder Neun-Tonner im Markt befinden, die aus rein führerscheinrechtlichen Motiven auf wenige Kilogramm unter 7,5 Tonnen abgelastet wurden. Das BMVI hat jetzt klargestellt, dass es bei dem für das Förderverfahren erforderlichen Gesamtgewicht keine Kulanzregelung gibt und eine Förderung nur für solche Fahrzeuge gewährt werden könne, die wenigstens 7,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse besitzen. So schreibt das zuständige Referat StV 23 Kraftfahrzeugtechnik (Umweltschutz) in einer der VerkehrsRundschau vorliegenden Antwort auf eine entsprechende Anfrage eines Nutzfahrzeugverkäufers: „Ist das für eine Verschrottung vorgesehene Bestandsfahrzeug abgelastet worden, zum Beispiel auf 7,49 Tonnen zulässige Gesamtmasse, ist zwingend eine Auflastung vorzunehmen, ehe dieses Fahrzeug im Rahmen des neuen Förderprogramms berücksichtigt werden kann.“ (mh)

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