Berlin/Frankfurt am Main. Unternehmen, die Güter grenzüberschreitend auf der Straße befördern wollen, können die entsprechenden CEMT-Genehmigungen noch bis 1. Oktober bei den Außenstellen des Bundesamtes für Güterverkehr anfordern. Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) hat jetzt darüber informiert, welches Kontingent in 2017 bei den CEMT-Jahresgenehmigungen für deutsche Transport- und Speditionsunternehmer geplant ist.
Das nationale Kontingent wurde demnach überwiegend auf Euro-4-sichere CEMT-Genehmigungen umgerechnet, mit denen auch höherwertige Fahrzeuge eingesetzt werden können. Ein eigenständiges Kontingent für Euro-6-sichere Fahrzeuge sei weiterhin nicht vorgesehen.
Wie der BGL vom Bundesverkehrsministerium erfahren hat, ist für das Jahr 2017 ein nationales Kontingent von insgesamt 1000 CEMT-Jahresgenehmigungen des Standards Euro-4-sicher und 230 CEMT-Jahresgenehmigungen des Standards Euro-5-sicher vorgesehen.
Außerdem stünden für deutsche Unternehmer 540 Kurzzeitgenehmigungen zur Verfügung, die sich auf 180 Euro-4-sichere und 360 Euro-5-sichere Fahrzeuge verteilen. Eine Anpassung der nationalen CEMT-Erteilungsrichtlinie ist für dieses Jahr laut dem BGL nicht vorgesehen.
Für 2017 sind damit insgesamt 1275 CEMT-Genehmigungen für deutsche Unternehmen vorgesehen. Das ist dasselbe nationale Kontingent wie 2016.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten. Dies sind die Staaten der Europäischen Union sowie Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten. (ag)