Brüssel. Die Besitzer von leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht könnten in Zukunft mehrere hundert Euro pro Jahr sparen, wenn die EU die Ziele für den CO2-Ausstoß dieser Fahrzeuge ehrgeiziger setzen würde als bisher vorgesehen. Zu diesem Ergebnis kommt die niederländische Beraterfirma TNO in einer Studie, die sie im Auftrag der europäischen Umweltorganisation Transport & Environment (T&E) angefertigt hat. Die Ergebnisse hat T&E jetzt veröffentlicht.
Demnach könnte in 2020 bei einem durchschnittlichen Gebrauch eines leichten Nutzfahrzeugs 825 Euro an Kraftstoffausgaben gegenüber heute gespart werden, wenn die EU einen CO2-Grenzwert von 118 Gramm pro gefahrenen Kilometer vorschreiben würde. Die EU-Kommission hatte im Sommer den Grenzwert von 147 Gramm in 2020 bestätigt, auf den sich das EU-Parlament und die EU-Mitgliedsländer Ende 2010 geeinigt hatten. Mit diesem Wert könnten jährlich lediglich 440 Euro im Vergleich zu den heutigen Ausgaben von durchschnittlich 2240 Euro pro Jahr gespart werden, rechnet T&E vor.
Teuer in der Herstellung, sparsam im Verbrauch
Die Umweltorganisation hatte die Auswirkungen des Werts von 118 Gramm untersuchen lassen, weil er prozentual dem Wert entspricht, um den die EU den CO2-Ausstoß von PKW senken will. Für diese soll 2020 ein Grenzwert von 95 Gramm gelten. 118 Gramm für Vans mache zwar die Herstellung der Fahrzeuge teurer, gibt T&E zu. Doch durch die erhöhten Einsparungen beim Kraftstoff könnten die Mehrausgaben der Anschaffung in drei Jahren wieder ausgeglichen sein.
„Von sparsamen Vans profitieren sowohl Umwelt als auch Wirtschaft“, sagt Greg Archer, T&E-Spezialist für umweltfreundliche Fahrzeuge. „Es gibt keinen Grund dafür, sich bei leichten Nutzfahrzeugen weniger ehrgeizige Ziele als bei PKW zu setzen – und das heißt, dass wir einen Grenzwert von 118 Gramm brauchen“, fügt Archer hinzu.
EU-Kompromiss sieht 147 Gramm vor
Die EU-Kommission hatte in ihrem ursprünglichen Vorschlag zur CO2-Verringerung bei leichten Nutzfahrzeugen einen Wert von 135 Gramm bis 2020 vorgeschlagen. Dieser Wert war vor allem am Widerstand der EU-Länder gescheitert, in denen Hersteller von leichten Nutzfahrzeugen ansässig sind. Eine Bestätigung bzw. eine eventuell nötige Korrektur des 2011 offiziell verabschiedeten Kompromiss-Werts von 147 Gramm (EU-Verordnung 510/2011) war für 2012 vorgesehen. Der im Juli von der EU-Kommission bestätigte Wert von 147 Gramm muss jetzt erneut vom EU-Parlament und den EU-Verkehrsministern angenommen oder verändert werden. (kw)