Berlin. Die sogenannte „Negativbescheinigung“ für Großraum- und Schwertransporte (GST) soll künftiger strenger gehandhabt werden. Sie wird von den Genehmigungsbehörden erteilt, wenn eine Beförderung mit Schiff oder Schiene wirtschaftlich oder zeitlich nicht zumutbar ist und daher ein Lkw-Transport erlaubt werden kann.
Die Arbeitsgruppe „Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST)“ schlägt in ihrem am Mittwoch veröffentlichten Abschlussbericht vor, die sehr unbestimmte Zumutbarkeitsklausel für Transporte über mehr als 250 Kilometer Entfernung zu streichen. Stattdessen soll eine zentrale Stelle prüfen, ob ein beantragter Transport zumindest im Hauptlauf über Wasserstraße oder Schiene „machbar“ ist – ein feiner Unterschied zu „zumutbar“ – und das Ergebnis der Genehmigungsbehörde mitteilen.
Arbeitsgruppe hat einige Ideen vorgelegt
Um die Verlagerung finanziell zu unterstützen, hat das Bundesverkehrsministerium außerdem im Haushaltsentwurf für 2022 zehn Millionen Euro für „Zuschüsse für die Verlagerung von Großraum- und Schwerlasttransporten (GST) von Straße auf die Wasserstraße“ vorgesehen. Die Mittel bleiben allerdings gesperrt, bis ein Förderkonzept vorliegt.
Die Arbeitsgruppe hat im Abschlussbericht schon einige Ideen vorgelegt: Zum Beispiel eine Anschubförderung für regelmäßige Schwergutliniendienste, ein Gebührenwegfall für die Nutzung der WSV-eigenen Umschlagsstellen für Schwergut oder eine Mautbefreiung für Vor- und Nachlauf bei GST im gebrochenen Verkehr mit Schiene und Wasserstraße. Eher langfristig wirken dürfte eine Förderung für den Neubau von RoRo-Binnenschiffen oder den Umbau von Bestandsschiffen, für den Umbau oder Neubau von Spezialgüterwagen für GST oder den Aufbau eines digitalen Marktplatzes. (roe)