Berlin. Die Bundesregierung will Deutschland weltweit zum Vorreiter beim autonomen Fahren machen. So wurde am Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das einen entsprechenden Rechtsrahmen setzen soll. Ziel sei, dass Fahrzeuge im Automatisierunglevel 4 in festgelegten Bereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren könnten, und zwar bis zum Jahr 2022, meldet dpa. „Damit würde Deutschland der erste Staat weltweit, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag holt“, hieß es demnach aus dem Ministerium.
Beim so genannten „vollautomatisierten Fahren“ der Stufe 4 übernimmt das System für einen gewissen Zeitraum oder in bestimmten Situationen vollständig die Kontrolle und muss dabei nicht überwacht werden. Muss der Automationsmodus verlassen werden, fordert das System den Fahrer zur Übernahme auf. Bei der Stufe 5 wird der Mensch dagegen vollends zum Passagier, sein Eingreifen ins Fahrgeschehen ist nicht mehr nötig. Heutiger Stand der Technik ist Stufe 2, das teilautomatisierte Fahren mit dem Einsatz von Assistenzsystemen wie etwa dem Stauassistenten.
Offene Fragen zum Datenschutz
Umstritten innerhalb der Regierung sind dpa-Informationen zufolge aber noch Regelungen zum Datenschutz. Das Justizministerium hätte Bedenken angemeldet. Offene Fragen sollen nun im parlamentarischen Verfahren geklärt werden.
Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) sagte: „Wir wollen jetzt autonome Autos und Busse, die Fahrgäste bedarfsgenau an ihr Ziel bringen - und sich danach selbstständig im Parkhaus abstellen. Das ist nicht nur bequem, sondern sicher.“ Neun von zehn Unfällen passierten, weil Menschen Fehler machten. „Selbstfahrende Autos werden dagegen von einem Computer gesteuert. Der lässt sich nicht ablenken oder wird müde.“
Verbände begrüßen das Vorhaben
Verschiedene Verbände begrüßten den Kabinettsbeschluss zum autonomen Fahren. „Deutschland setzt damit beim autonomen Fahren international regulatorisch Maßstäbe. Es ist jetzt an der Zeit, innovative Transportsysteme wie autonome Shuttles oder so genannte People Mover zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der ersten oder letzten Meile aus Testumgebungen in den Regelbetrieb zu überführen“, sagte Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. Jetzt komme es darauf an, die noch offenen Fragen zu klären, zum Beispiel über die Verwendung von Mobilitätsdaten oder zur Nachvollziehbarkeit und Überprüfbarkeit der eingesetzten Systeme.
Der VDV, Branchenverband für über 600 Unternehmen des öffentlichen Personen- und des Schienengüterverkehrs, ließ verlauten: „Wir begrüßen den vorliegenden Gesetzesentwurf in wesentlichen Teilen. Um schnellstmöglich Rechtssicherheit für Hersteller und Verkehrsunternehmen zu schaffen (...), ist es dringend notwendig, dass dieses Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird“, so Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff. Der Branchen- und Fachverband warnte jedoch vor einer aus seiner Sicht unnötigen Überregulierung an einer Stelle im vorliegenden Gesetzesentwurf: „Ein*e Ingenieur*in grundsätzlich als 'Technische Aufsicht' für autonomes Fahren vorauszusetzen ist aus unserer Sicht nicht notwendig.“ (dpa/mh)