Ratingen. Nach einer Übergangsfrist verlangt Frankreich seit dem 23. Juli 2016, dass ausländische, nicht selbständige Fernfahrer, deren Transporte in Frankreich beginnen oder enden, einen Nachweis (Entsendungsformular) über den Erhalt des französischen Mindestlohns mitführen. Zudem benötigt jedes Unternehmen, das Fahrer nach Frankreich entsendet, einen französischen Bevollmächtigten. Der DKV Euro Service unterstützt seine Kunden ab sofort beim Ausfüllen der Antragsformulare und stellt einen Bevollmächtigten, der den Spediteur oder Transporteur vor Ort vertritt.
Das Entsendungsformular ist für jeden Fahrer, der im grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Frankreich sowie im Kabotageverkehr in Frankreich eingesetzt wird, auszufüllen. Ausgenommen bleibt der Transitverkehr. Eine Ausfertigung des Entsendeformulars muss in Papierform vom Fahrer im Fahrzeug mitgeführt werden. Weitere Ausfertigungen sind beim Bevollmächtigten in Frankreich und beim entsendenden Unternehmen (physisch oder digital) zu hinterlegen. Zusätzlich ist eine Kopie des Arbeitsvertrages des Fahrers und der Nachweis über Gehaltszahlungen mitzuführen.
Weitere Informationen erhalten DKV Kunden bei ihrem Ansprechpartner des Service- und Tankkartenanbieters. (ag)