Bergisch Gladbach. Die Bundesanstalt für Straßenwesen (Bast) hat jüngst den Abschlussbericht zum Feldversuch mit dem Lang-Lkw vorgelegt. Die Bast hat den Feldversuch im auftrag des Bundesverkehrsministeriums begleitet. Das Ministerium , das den Lang-Lkw ab 2017 für den Regelbetrieb freigeben will.
Die auf 162 Seiten zusammengefassten Ergebnisse des fünfjährigen Versuchs deuten weder auf ein vergrößertes Gefahrenpotenzial der bis zu 25,25 Meter langen noch auf Verlagerungswirkungen zu Ungunsten von Binnenschiff oder Schiene hin. Auch mit Problemen im Verkehrsablauf oder einer nennenswert erhöhten Infrastrukturbelastung ist dem Bericht zu folge nicht zu rechnen.
Keine Verlagerung
Insgesamt schätzen die Autoren des Abschlussberichts das Marktpotenzial für Lang-Lkw mit 24,00 beziehungsweise 25,25 Metern Länge bezogen auf das gesamte Transportaufkommen im Güterverkehr als gering ein. Intermodale Verlagerungen von Bahn und Binnenschiff auf den Lkw hätten sich „kaum feststellen lassen“. Die Quote beziffert der Abschlussbericht auf 0,1 bis 0,3 Promille. Dem Versuch zu folge ersetzen im Durschnitt zwei Lang-Lkw-Fahrten etwas mehr als drei Fahrten mit konventionellen Lkw. „Daher ergeben sich insgesamt positive Verkehrsnachfragewirkung bezüglich einer Reduktion von tatsächlich gefahrenen Lkw-Kilometern und dementsprechend auch von Klimagasen und Luftschadstoffen“, bilanzieren die Studienautoren.
Kein wesentlich größeres Unfallrisiko
Im Laufe des Feldversuchs waren Lang-Lkw an insgesamt dreizehn Unfällen beteiligt. Laut dem Bericht ist einer der Unfälle eher als Panne zu werten. In zwei der verbleibenden zwölf Fälle konnte aufgrund unterschiedlicher Aussagen der Unfallverursacher nicht eindeutig ermittelt werden. Ein Unfall ereignete sich an einem innerörtlichen plangleichen Knotenpunkt, der jedoch nicht im Positivnetz liegt. Hier hätte der Lang-Lkw also nicht fahren dürfen. Ob der Pkw zum Zeitpunkt der Kollision beim Abbiegen des Lkw zu weit links oder der Lkw zu weit rechts fuhr habe sich nicht ermitteln lassen.
Auf einer Autobahn kam es im Zuge einer Fahrstreifenreduktion von zwei auf einen Fahrstreifen im Zulauf auf eine Arbeitsstelle zu einer Berührung zwischen einem Pkw und einem Lang-Lkw. Am Pkw wurden der Beifahrerspiegel und die Beifahrertür durch die Heckrunge des Sattelanhängers beschädigt. Laut Aussage des Lang-Lkw-Fahrers hätte der Pkw-Fahrer trotz erkennbaren Endes seines Fahrstreifens seine Geschwindigkeit nicht entsprechend verringert, um seinen Überholvorgang abzubrechen und frühzeitiger hinter dem Lang-Lkw einzuscheren. Der Pkw-Fahrer vertrat den Standpunkt, er sei vom Lang-Lkw abgedrängt worden. Ein eindeutiger Schuldiger konnte nicht ermittelt werden.
In allen anderen Fällen war der Lang-Lkw mit Bestimmtheit nicht der Unfallverursacher, sondern lediglich ein Unfallbeteiligter.
Lediglich bei einem Unfall würde eine Person leicht verletzt. Infolge eines Fahrstreifenwechsel vom linken auf den mittleren Fahrstreifen einer dreispurigen Fahrbahn kam ein Pkw ins Schleudern und prallte dabei gegen den nachfolgenden Lang-Lkw. Bei allen anderen Unfällen entstanden nur Sachschäden.
Aufgrund der geringen Anzahl der im Einsatz befindlichen Lang-Lkw sind im Rahmen des Feldversuchs keine belastbaren Erkenntnisse zum Unfallrisiko zu erwarten gewesen, so die Studienautoren. Dass die Eigenschaften des Lang-Lkw zu vermehrten Unfällen führen halten die Autoren „äußerst unwahrscheinlich“. Es gebe derzeit keine Indizien für eine negative Auswirkung auf die Verkehrssicherheit. (sv)
Über diesen Link gibt es den gesamten Abschlussbericht als PDF-Datei zum Download.