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EU sollte Streit um Eurocombi gesetzlich regeln

16.07.2012 18:37 Uhr
EU sollte Streit um Eurocombi gesetzlich regeln
EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hat einen Brief an Barroso geschrieben
© Foto: EU-Parlament

In einem Brief an EU-Kommissionspräsident Barroso fordert EU-Parlamentspräsident Martin Schulz klare gesetzliche Vorgaben.

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Brüssel. EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) hat Ernst gemacht und im Rahmen des EU-Streits über den grenzüberschreitenden Verkehr von Eurocombi einen Brief an EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso geschrieben. Darin fordert Schulz Barroso auf, die strittige Frage in einem offiziellen Gesetzesvorschlag zu stellen. Einseitige Neuauslegungen bestehender EU-Regeln unter Umgehung des üblichen Gesetzgebungsverfahrens seien vom Europaparlament nicht zu akzeptieren. Die EU-Kommission sollte das Thema in dem Gesetzesvorschlag zu Änderungen der Maße und Gewichte im Straßengütertransport behandeln, wenn sie dazu Bedarf sehe. Dieser Vorschlag ist für Ende des Jahres angekündigt.

Schulz unterstützt damit den Standpunkt, den die Mitglieder des Verkehrsausschusses im EU-Parlament gegenüber EU-Verkehrskommissar Siim Kallas eingenommen haben. Dieser hatte in einer Neuauslegung bestehender EU-Vorschriften den grenzüberschreitenden Verkehr von Eurocombi zwischen zwei Staaten erlaubt, in denen diese überlangen LKW bereits zugelassen sind. Damit vollzog Kallas eine Kehrtwende in der Auslegung des Gesetzestextes. Denn 2010 hatte der Kommissar dieselbe EU-Richtlinie noch so ausgelegt, dass sie grenzüberschreitende Fahrten von Eurocombi nicht zulasse.

Schulz zitiert in seinem Brief die damalige Anfrage eines Europaabgeordneten und die Antwort von Kallas darauf. „Es beunruhigt mich zu erfahren, dass die Kommission ihre Neuauslegung der Richtlinie einfach für gültig erklären will, ohne diese Neuinterpretation im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens zur Diskussion zu stellen“, schreibt Schulz in seinem in Englisch verfassten Brief.

Unabhängig von den Vor- oder Nachteilen des grenzüberschreitenden Verkehrs von Eurocombi würde „die gewählte Vorgehensweise, nämlich die „Neuinterpretierung“ eines bestehenden Gesetzes, das Parlament seines Rechts berauben, an der Gesetzgebung mitzuarbeiten und Änderungsvorschläge für die Richtlinie zu formulieren“. Dies sei bei dem betreffenden Gesetz auf jeden Fall angemessen. Denn Kallas selbst habe ja zugegeben, dass der derzeit gültige Text nicht eindeutig formuliert sei. Ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren würde die jetzt herrschende Unsicherheit aus dem Weg räumen. (kw) 

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