Brüssel. Leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht werden auch künftig nicht verpflichtend bei technischen Unterwegskontrollen berücksichtigt werden müssen. Gleiches gilt für LKW-Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Auf diesen Kompromiss einigten sich Vertreter des EU-Parlaments, des EU-Rats und der EU-Kommission in so genannten Trilogverhandlungen zu einem Gesetzestext, der neue Regeln für Unterwegskonstrollen von Nutzfahrzeugen einführen wird.
Damit endet ein langes Hin und Her, um die mögliche Ausweitung der Unterwegskontrollen auf leichte Nutzfahrzeuge. Die EU-Kommission hatte diesen Vorschlag im Sommer 2012 im Rahmen ihrer Pläne zu mehr Straßenverkehrssicherheit unterbreitet. Die EU-Behörde wird jetzt aufgefordert, in den nächsten sechs Jahre eine Kosten-Nutzen-Analyse anzufertigen, wie sich verpflichtende Unterwegskontrollen für leichte Nutzfahrzeuge und ihre Anhänger auswirken würde.
Die neuen Regeln für Unterwegskontrollen werden in Form einer Richtlinie in Kraft treten, die den Mitgliedsländern Spielraum bei der Gestaltung einiger Vorschriften lässt. Die Kommission hatte eine Verordnung vorgeschlagen, die in allen Staaten ohne Änderungen gleich gegolten hätte. Viele Vorschriften sollen nur auf freiwilliger Basis erfolgen und nicht, wie ursprünglich geplant, verpflichtend sein.
So wird es jedem EU-Mitgliedsstaat überlassen bleiben, Risikoklassen für Transportunternehmen einzuführen. Je nach Risikoklasse sollen die Fahrzeuge dieser Unternehmen öfter oder weniger oft zu Kontrollen angehalten werden. Wenn diese Einteilung stattfindet, wird sie nach festgelegten Kriterien erfolgen. Unternehmen können ihr Risikoprofil aufwerten, wenn sie ihren Fuhrpark freiwilligen Sicherheitskontrollen unterziehen.
Auch die Kontrolle der Ladungssicherung bleibt freiwillig
Auch die Kontrolle der Ladungssicherung bleibt freiwillig, soll aber im Fall ihrer Durchführung in allen Mitgliedsländern gleichen Kriterien entsprechen. Eine Normierung der Ladungssicherung soll im Rahmen eines neuen Kommissionsvorschlags erarbeitet werden. Jeder Mitgliedsstaat soll mindestens so viele LKW kontrollieren, dass die Zahl fünf Prozent der im Land zugelassenen Fahrzeuge entspricht. Die Zulassungsdokumente der Fahrzeuge werden künftig elektronisch gespeichert und sollen über eine gemeinsame IT-Plattform von Kontrolleuren in der ganzen EU eingesehen werden.
Die Ergebnisse der Trilogverhandlung müssen noch einmal vom Plenum des EU-Parlaments und dem EU-Rat bestätigt werden. In der Regeln werden dabei keine Änderungen mehr vorgenommen.
„Für Deutschland als wichtigstes europäisches Transitland bedeuten diese Beschlüsse mehr Verkehrssicherheit. Wir wollen, dass auch andere EU-Staaten Lastwagen streng kontrollieren. Die Suche nach abgefahrenen Reifen oder zu schwachen Bremsen gehört deshalb künftig zum europaweiten Kontrollstandard“, zeigt sich Markus Ferber (CSU) zufrieden, der das Thema technische Unterwegskontrollen im EU-Parlament als Schattenberichterstatter betreut hat. (kw)