Berlin. Nutzfahrzeuge müssen ihre Elektronik künftig bei der Hauptuntersuchen (HU) überprüfen lassen, das teilt der Verband der TÜV (VD-TÜV) auf Nachfrage mit. Der Bundesrat hatte auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge (KFZ) zu reformieren.
Laut VD-TÜV werden alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme geprüft. Da heißt solche Systeme, die beispielsweise in die Lenkung oder Bremsanlage eingreifen. Dazu gehören auch Fahrerassistenzsysteme wie Spurhalteassitenten oder Abstandsregler. Im Gegensatz zu den PKW erfolgt die die Umsetzung aber später. Ab Januar 2013 wird mit dem HU-Adapter zunächst geprüft, ob die Systeme so vorhanden sind, wie vom Hersteller vorgegeben, oder ob beispielsweise nachträglich welche dazugekommen sind. Eine Wirkungsprüfung der Systeme wird schrittweise ab Januar 2014 eingeführt.
PKW machen den Anfang
Bei PKW wird Die Elektronik HU für alle Fahrzeuge, die nach dem 1. Juli 2012 zugelassen sind schrittweise eingeführt. Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. „Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,“, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verband der TÜV (VD-TÜV). „Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar.“
Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind. (sv)