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Continental liefert aktualisierten Smart Tacho 2 aus

27.03.2025 10:47 Uhr | Lesezeit: 4 min
Continental VDO Tachograph im Lkw
Der neue VDO-Fahrtenschreiber vom Typ DTCO 4.1a bietet jetzt alle im EU Mobilitätspaket I vorgegebenen Funktionen
© Foto: Continental

Continental bringt eine aktualisierte Version seines Smart Tacho 2 auf den Markt, die jetzt auch die zertifizierte Galileo-Authentifizierung OSNMA beherrscht.

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Continental hat die Typengenehmigung für eine aktualisierte Version seines Smart Tachograph der zweiten Generation, den VDO DTCO 4.1, erhalten und mit der Auslieferung begonnen. Der DTCO 4.1a erfüllt demnach sowohl technologisch als auch funktional alle Anforderungen der aktualisierten EU-Verordnung Nr. 2016/799. 

Offiziell authentifizierte Satellitendaten

Letztes Puzzlestück war der sogenannte OSNMA-Dienst, das steht für Open Service Navigation Message Authentication. Zur verbesserten Dokumentation von Fahrerentsendungen und Kabotagefahrten arbeitet der Smart Tacho 2 mit dem europäischen Satellitennavigationssystems Galileo, mit denen Fahrzeugposition und Grenzübertritte über ein erweitertes GNSS-Modul automatisch erkannt und im Massenspeicher erfasst werden. Authentifiziert sollen diese Daten wiederum über OSNMA – ein Dienst, der zur Einführung des Smart Tacho 2 im Sommer 2023 aber noch nicht fertig war. Daher war beim bisherigen Smart Tacho der zweiten Generation häufig vom Übergangsfahrtenschreiber die Rede.

„Die aktualisierte Version des intelligenten Tachographen kommt genau zur rechten Zeit, noch bevor die EU offiziell den Service für die zertifizierte Galileo-Authentifizierung OSNMA in Betrieb nimmt,“ erklärt Dirk Gandras, Leiter Tachographenprogramm bei Continental. „Der DTCO 4.1a bietet damit als erste industrielle Anwendung eine gesicherte GNSS-Funktionalität aus europäischer Hand“, betont Gandras. Der DTCO 4.1a ist ab sofort als Neugerät und ab Sommer diesen Jahres als Software-Update für den DTCO 4.1 verfügbar.

Nächste Umrüstungs-Deadline im Sommer

Bei den meisten Nutzfahrzeugen ist der Smart Tacho 2 bereits gesetzlich vorgeschrieben. Seit August 2023 werden neu zugelassene Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ab Werk mit dem Smart Tacho 2 ausgerüstet. Eine Umrüstpflicht im grenzüberschreitenden Verkehr für Fahrzeuge mit bislang analogen und digitalen Tachos griff zum 31. Dezember 2024. Zum 18. August 2025 müssen im grenzüberschreitenden Verkehr dann auch alle Fahrzeuge mit Smart Tachos der ersten Generation auf Smart Tacho Version 2 umgerüstet sein. Ab 1. Juli 2026 müssen schließlich auch leichte Nutzfahrzeuge ab 2,5 Tonnen zGG im grenzüberschreitendenVerkehr einen Smart Tacho 2 an Bord haben.

Blog zum Thema Lenk- und Ruhezeiten

Sie suchen Hintergrundinformationen und Expertenwissen zum Thema Smart Tacho 2? Olaf Horwarth, Trainer, Buchautor und offizielles Mitglied im Tachographenforum der EU-Kommission, erörtert im Blog "Lenk- und Ruhezeiten" auf VerkehrsRundschau Plus knifflige Fragen rund um Fahrtenschreiber und Lenk- und Ruhezeiten.

Zum Blog Lenk- und Ruhezeiten

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