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Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen

02.04.2012 10:47 Uhr
Änderung der KFZ-Hauptuntersuchung beschlossen
Die "TÜV-Plakette" gibt es künftig nur, wenn auch die KFZ-Elektronik überprüft wurde
© Foto: dapd/Volker Hartmann

Die Überprüfung der KFZ-Elektronik ist jetzt Pflicht bei der Hauptuntersuchung. Das und weitere Änderungen hat der Bundesrat am Freitag beschlossen

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Berlin. Der Bundesrat hat auf seiner Sitzung am Freitag in Berlin beschlossen, die periodische Hauptuntersuchung (HU) für Kraftfahrzeuge (KFZ) zu reformieren. Die wichtigste Neuerung wird die Einführung einer umfassenden Elektronikprüfung sein. Alle sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme, wie etwa ABS, ESP oder Auslöser für Airbags, werden künftig direkt über eine Schnittstelle auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft. „Damit kann das hohe Maß an Sicherheit, die das moderne Fahrzeug bietet, aufrecht erhalten werden,“, erläutert Klaus Brüggemann, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). „Für die Verkehrssicherheit, die ihren hohen Standard wesentlich elektronischen Assistenzsystemen verdankt, ist dies unverzichtbar.“ Die Elektronik HU wird für alle Fahrzeuge, die nach dem 1.Juli 2012 zugelassen sind, schrittweise eingeführt.

Um die technischen Voraussetzungen für die Elektronik-HU zu schaffen, wurden von den Prüforganisationen bereits so genannte HU-Adapter erfolgreich entwickelt und getestet. Darüber hinaus wird es künftig notwendig sein, dass der Prüfer ein Fahrzeug unmittelbar vor der Hauptuntersuchung mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h bewegt, damit alle elektronischen Systeme betriebsbereit sind.

Keine Rückdatierung mehr

Zudem beschloss der Bundesrat, auf die so genannte Rückdatierung zu verzichten. Wird der Prüftermin um mehr als zwei Monate überzogen, soll die neue Plakette künftig 24 Monate Gültigkeit haben. Dennoch darf das nicht als Einladung zur Überziehung missverstanden werden, so der VdTÜV: „Durch Mängelstatistiken wie den TÜV-Report lässt sich belegen, dass sich der technische Zustand eines Fahrzeugs verschlechtert, je weiter die Prüftermine auseinander liegen“, so Brüggemann, „eine Überziehung über zwei Monate stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die nach wie vor mit einem Bußgeld belegt sein wird.“ Da nach einer Überziehung der Prüfaufwand bei einer HU höher sei, werde in diesem Fall eine um 20 Prozent höhere Gebühr erhoben.

Vereinheitlicht wird auch der systematische Prüfkatalog, mit dem die Prüforganisationen potentielle Mängel an Fahrzeugen feststellen und dokumentieren. Für Kunden und Werkstätten bedeute dies künftig mehr Transparenz, da Mängel für eventuell notwendige Reparaturen zielgenau beschrieben werden können, sagt der VDTÜV. (ak)

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KOMMENTARE


G. Böhmert

03.04.2012 - 09:10 Uhr

Geprüft wird nach einer Checkliste. Diese wird komplett abgearbeitet, egal, ob das Fahrzeug pünktlich oder zwei Monate nach dem eigentlichen Prüftermin untersucht wird. Ich bin zwar auch für eine Strafgebühr bei Überziehern aber diese sollte man nicht mit einem höheren Prüfaufwand zu begründen versuchen.


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