Brüssel/Berlin/Flensburg. Das Kraftfahrtbundesamt ordnet wegen des Abgas-Skandals bei Volkswagen einen verpflichtenden Rückruf aller Diesel-Fahrzeuge mit der manipulierten Software an. Eine von VW vorgeschlagene freiwillige Reparatur reicht der Behörde nicht. Das sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums am Donnerstag auf Anfrage in Berlin. Die „Bild“-Zeitung hatte zuvor darüber berichtet.
Volkswagen hatte wegen der Affäre um manipulierte Abgaswerte bei Dieselautos einen umfangreichen Maßnahmenplan zur Bewältigung des Skandals an das Bundesamt geschickt. Details zum Rückruf wurden vorerst nicht genannt. Der neue VW-Konzernchef Matthias Müller hatte zunächst einen Rückruf ab Januar in Aussicht gestellt, der bis zum Jahresende 2016 dauern könnte. Zuvor wollte der Wolfsburger Autobauer „intensive Qualitätstests“ vornehmen. Die Abstimmung über die Vorschläge sollte im laufenden vierten Quartal mit dem KBA geschehen. VW hatte mit einer Software die Abgaswerte bei Dieselwagen geschönt.
EU-Kommissarin: Neue Abgastests bis Ende Oktober
Schärfere und realistischere Abgastests vor der Zulassung neuer Fahrzeuge sollen in Europa nach Angaben von EU-Binnenmarkt-Kommissarin Elzbieta Bienkowska noch im Oktober beginnen. „Bis Ende des Monats werden wir neue Abgastests auf den Weg bringen“, sagte sie der „Bild“-Zeitung (Donnerstag). Dabei gehe es darum, den Ausstoß von Stickoxiden im tatsächlichen Autoverkehr zu messen. „Die Zeit der Labortests ist vorbei.“
Auch aus Verbänden, Umweltschutzorganisationen und der Politik gibt es immer lautere Rufe nach neuen Testmethoden, bei denen Autos im realen Fahrbetrieb auf der Straße statt auf dem Prüfstand untersucht werden. Die Verkehrsminister der Länder forderten den Bund auf, sich auf europäischer Ebene für neue Standards einzusetzen.
US-Handelsbehörde ermittelt nun auch gegen Volkswagen
In den USA weiten sich die Ermittlungen gegen den Wolfsburger Autobauer unterdessen aus. Neben den Untersuchungen der Umweltbehörde EPA und des Justizministeriums prüft nun auch die Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) den Fall VW. Dabei geht es nach Angaben des Magazins „Politico“ um die Werbung für die als „Clean Diesel“ bezeichneten Dieselautos. Die FTC bestätigte das auch anderen Medien. (dpa)