Köln. Seit dem 1. August 2013 ist der Euro-Palettentauschpool offiziell aufgespalten und zweigeteilt. Nach dem Willen des internationalen Eisenbahnverbandes UIC sind Europaletten mit dem alleinigen Einbrand „EPAL“ im Oval nicht mehr mit denen mit dem Einbrand „UIC/EUR“ im Oval tauschbar. Die UIC hatte zuvor der zugelassenen Palettenorganisation Epal diesen Status entzogen und die Nutzung der Marke für neue Paletten „EUR“ untersagt.
Alte noch im Umlauf befindliche Paletten mit der Kennzeichnung „EPAL/EUR“ im Oval bleiben aber weiter mit „UIC/EUR“-Paletten tauschfähig.
Forderung nach einheitlichem Tauschpool
Für den Erhalt eines einheitlichen Euro-Palettenpools haben sich unter dem Dach von GS1 Germany mehrere Wirtschaftsverbände sowie Unternehmen der Konsumgüter- und Logistikbranche ausgesprochen. Sie fordern die Akzeptanz und den gleichwertigen Einsatz der Paletten aus den beiden Pools UIC und EPAL.
Die unterzeichnenden Verbände empfehlen demnach den bei ihnen organisierten Unternehmen, ihren Geschäftspartnern die gegenseitige Akzeptanz von Ladungsträgern gleicher Art sowie die uneingeschränkte Tauschfähigkeit der mit „EPAL/EPAL“ und „UIC/EUR“ gekennzeichneten Paletten zuzusichern. Das heißt, dass die Unternehmen sowohl die seit dem 1. August 2013 neu produzierten „EPAL“-Paletten, die neu produzierten „UIC/EUR“-Paletten sowie alle bis dato im Umlauf befindlichen „EUR“-Paletten unter der Voraussetzung einheitlicher und von unabhängigen Sachverständigen geprüfter Qualitätsstandards für Herstellung und Reparatur, losgelöst von der Kennzeichnung, tauschen werden.
Die anzuwendenden Qualitätsstandards für die Herstellung und die Reparatur der Paletten müssen dabei hinsichtlich aller technischen Eigenschaften auch weiterhin dem bisher angewendeten UIC-Codex 435-2 und 435-4 entsprechen.
„Im Mittelpunkt der Bemühungen muss die Wahrung der etablierten Prozesse im Palettentausch stehen, um für alle Beteiligten der Wertschöpfungskette maximale Effizienz zu erreichen“, so Jörg Pretzel, Geschäftsführer von GS1 Germany.
Kreis der Unterzeichner
Zu den Unterzeichnern des Schreibens zählen zudem der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI), der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels, der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung (BGA), der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der Handelsverband Heimwerken, Bauen und Garten (BHB), die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV), das EHI Retail Institute, der Handelsverband Deutschland (HDE), der Milchindustrie-Verband (MIV), der Verband der Fleischwirtschaft (VDF) sowie der Markenverband. (sv)
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