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Deutsche Post DHL Group: Altersteilzeit jetzt ab 55 Jahre

13.12.2018 16:30 Uhr
DHL Flaggen Zentrale Posttower KEP
Der Generationenvertrag der DPDHL ermöglicht es älteren Arbeitnehmern in körperlich anstrengenden Berufen, bis zu ihrer Regelaltersgrenze zu arbeiten
© Foto: Deutsche Post DHL

Rund 25.500 Mitarbeiter nutzen bereits das Programm zur Altersteilzeit, das der Postkonzern in seinem Generationenvertrag geregelt hat.

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Bonn. Die Deutsche Post DHL Group (DPDHL) will die Altersteilzeit bereits ab dem Alter 55 Jahre anbieten. "So können Arbeitnehmer noch frühzeitiger mit einer Entlastung in ihrem körperlich herausfordernden Beruf rechnen", sagt Thomas Ogilvie, Personalvorstand und Arbeitsdirektor des Konzerns. Die Altersteilzeit regelt DPDHL über den sogenannten Generationenvertrag. Er soll es älteren Arbeitnehmern in körperlich anstrengenden Berufen ermöglichen, bis zu ihrer Regelaltersgrenze zu arbeiten. Durch die körperliche Belastung, insbesondere in der Berufsgruppe der Postboten und Paketzusteller, kann eine Entlastung unter anderem durch eine Reduktion der Arbeitszeit erreicht werden, so der Konzern. Dies solle nun für bis zu zehn Jahre, beginnend ab 55 Jahre ermöglicht werden.

Jüngster Teilnehmer 19 Jahre jung

Aktuell nutzen nach DPDHL-Angaben rund 4.200 tarifliche Mitarbeiter das Modell und arbeiten bis zu sechs Jahre vor Rentenbeginn reduziert weiter. Insgesamt haben sich demnach bereits rund 25.500 Angestellte des Konzerns für den Generationenvertrag entschieden und bauen ihr Zeitwertkonto auf. Allein im Jahr 2018 seien es rund 2.150 Mitarbeiter gewesen. Das Durchschnittsalter der Teilnehmer liege bei 52 Jahren, der jüngste Teilnehmer sei 19 Jahre alt. Zwei Drittel der Teilnehmer arbeiten in der Zustellung, rund zwei Drittel sind Frauen, heißt es weiter aus Bonn.

79 bis 87 Prozent vom letzten Nettogehalt

Hintergrund: Der Generationenvertrag von DPDHL wurde 2011 gemeinsam mit dem Sozialpartner Verdi entwickelt. Die Finanzierung basiert auf drei Säulen: dem angesparten Zeitwertkonto des Arbeitnehmers, in das vor Beginn der Altersteilzeit Entgeltbestandteile eingebracht werden müssen, einer arbeitgeberfinanzierten Aufstockung abhängig vom vorherigen Nettogehalt sowie einem Demografiefonds, in den alle Arbeitnehmer einzahlen. Aus diesem wird das Gehalt in der Altersteilzeit zusätzlich einkommensabhängig aufgestockt, so dass die Teilnehmer insgesamt zwischen 79 und 87 Prozent des letzten Nettogehalts bekommen. Sowohl der Mindestumfang des einzubringenden Zeitwertkontos als auch die kollektive Einzahlung in den Demografiefonds bleiben auch nach der Verlängerung der Altersteilzeit unverändert, so dass diese keine Belastung für die Teilnehmer mit sich bringt, betont DPDHL.

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